Ein Ladekabel mit USB-C-Stecker. Im Hintergrund andere unterschiedliche Anschlusskabel.
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Mit den neuen Vorschriften wird ein USB-C-Ladeanschluss für viele elektronische Geräte Pflicht.

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EU-einheitliches Ladekabel beschlossen - Umsetzung bis 2024

Handys, Kopfhörer, Digitalkameras und Co. müssen in der EU künftig mit dem gleichen Kabel aufladbar sein. Ab Herbst 2024 soll die Regel für viele Geräte gelten. Betroffen sind davon vor allem die Hersteller, aber auch für Käufer ändert sich etwas.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Demnächst könnte der Kabelsalat vorbei sein: Die Europäische Union hat die Einführung eines einheitlichen Ladekabels beschlossen. Damit endet eine jahrelange Diskussion. Die EU-Umweltminister billigten die entsprechende Richtlinie am Montag in Luxemburg. Das EU-Parlament stimmte schon vorher zu. Damit müssen in der EU verkaufte Mobiltelefone spätestens Ende 2024 über einen USB-C-Anschluss verfügen.

Verbraucher haben Wahl, ob sie mit oder ohne Ladegerät kaufen

Neben Smartphones fallen unter anderem auch Tablets, E-Reader, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher, Navigationsgeräte und Tastaturen unter die neue Regel. Für Laptops gelten die Vorgaben ab Frühjahr 2026. Die Richtlinie lässt den Käufern die Wahl, ob sie ein neues Gerät mit oder ohne Ladegerät erwerben wollen. Ein Etikett soll angeben, ob das neue Produkt mit einem Ladegerät geliefert wird.

USB-C-Ladekabel für mehrere Geräte "spart Geld und Zeit"

"Ein Ladegerät, das für mehrere Geräte geeignet ist, spart Geld und Zeit und hilft uns außerdem, Elektroschrott zu vermeiden", sagte der tschechische Industrieminister Jozef Síkela im Namen der derzeitigen EU-Ratspräsidentschaft. Kritiker beanstanden, das neue Gesetz bremse Innovation aus, etwa bei Ladedauer oder Datenübertragung. Es laufe der Technologieoffenheit zuwider.

Nach Angaben des Rats wurden im Jahr 2020 europaweit rund 420 Millionen Ladegeräte verkauft. Im Schnitt besitzen Nutzer drei solcher Geräte, haben aber nur zwei regelmäßig in Gebrauch. Auf diese Weise entstehen laut EU 11.000 Tonnen Elektroschrott. Die neue Normierung soll Verbraucher um jährlich bis zu 250 Millionen Euro unnötiger Ausgaben entlasten. Auch für kabelloses Laden soll es bis Ende 2024 einheitliche Standards geben.

  • Zum Artikel: "Gebrauchte Handys – Auch gute Geräte für die Hälfte des Preises"

Keine Nachrüstpflicht für alte Geräte

Die Richtlinie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Danach haben Mitgliedstaaten zwölf Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, und weitere zwölf Monate bis zur Anwendung. Eine Nachrüstpflicht für Produkte, die bis dahin auf den Markt gebracht wurden, gibt es nicht.

Mit Informationen von dpa und KNA

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