Mit Ortungsdiensten auf dem Smartphone lässt sich der Standort von Personen herausfinden. (Symbolbild)
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Mit Ortungsdiensten auf dem Smartphone lässt sich der Standort von Personen herausfinden. (Symbolbild)

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Kinder per GPS tracken? Wie das geht und was erlaubt ist

Viele Eltern wollen wissen, wo sich ihre Kinder befinden - und tracken diese per GPS. Wir erklären, welche Geräte es dafür gibt, wie es technisch funktioniert und was überhaupt erlaubt ist.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im BR Fernsehen am .

Vor zwei Wochen hat die Schule wieder begonnen. Manche Eltern wollen deswegen wissen, ob ihre Kinder gut zur Schule kommen - und wieder zurück. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um Grundschülerinnen und Grundschüler handelt. Hier kann GPS ins Spiel kommen. Denn über diese Technologie kann der Standort von Personen herausgefunden werden.

So funktioniert GPS

GPS steht für Global Positioning System. Das GPS-System sendet Signale von Satelliten, die die Erde umkreisen, an GPS-Empfänger in Endgeräten wie Smartphones. Die Satelliten senden dabei ihre Kennung, ihre Position und die genaue Uhrzeit. Anhand des Signals wird der Abstand des GPS-fähigen Gerätes zum Satelliten bestimmt. Wenn es von mindestens drei Satelliten Daten empfängt, kann daraus die Position berechnet werden, meist auf 10 bis 15 Meter genau. Hindernisse wie Bäume, Gebäude oder topografische Besonderheiten verschlechtern den GPS-Empfang. Über Internet oder Mobilfunk können die GPS-fähigen Geräte ihre Position weiterversenden - zum Beispiel an das Smartphone der Eltern.

Große Auswahl an GPS-fähigen Geräten

Es gibt verschiedene Geräte, die GPS-fähig sind. Für das Tracking ihrer Kinder verwenden Eltern in der Regel eine der folgenden Anwendungen:

GPS-Tracker-Apps können auf dem Smartphone des Kindes installiert werden. Das Smartphone überträgt dann den Aufenthaltsort per Internet oder Mobilfunk an die zugehörige App auf dem Smartphone der Eltern.

GPS-fähige Smartwatches können nicht nur den Standort übermitteln, sondern eignen sich auch zum Nachrichtenaustausch - was allerdings gerade in Schulen nicht gern gesehen oder sogar verboten ist.

GPS-Armbänder sind mit einem GPS-Peilsender ausgestattet, der den Standort überträgt. Manche Versionen haben auch einen SOS-Knopf. GPS-Bänder sind in der Regel für kleinere Kinder gedacht, die noch keine Uhr haben.

GPS-Tracker sind zum Beispiel als Anhänger für den Schulranzen oder als Einlagen für die Schuhe erhältlich. Diese Geräte sind in der Regel mit einer SIM-Karte verknüpft, um ihren Standort übertragen zu können.

Zu allen Geräten gibt es passende Apps, die die Eltern auf ihrem Smartphone installieren und so sehen können, wo sich ihr Kind gerade befindet.

Manche Geräte verfügen sogar über eine Geofencing-Funktion: Hier können Eltern bestimmte Gebiete markieren, in denen sich ihre Kinder bewegen sollen. Verlassen die Kinder diesen Bereich, bekommen die Eltern eine Warnung.

Wann Tracking erlaubt ist und wann nicht

Die Übermittlung von Standortdaten an Dritte ist nur mit einer ausdrücklichen und schriftlichen Erlaubnis zulässig, so steht es in § 13 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG). Für Minderjährige gibt es aber eine Ausnahme, hier gilt die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Außerdem sind in der Regel die Eltern Eigentümer des Smartphones, tracken also "ihr eigenes" Gerät. Rechtlich gesehen benötigen sie also keine Zustimmung der Kinder. Dennoch empfehlen Erziehungswissenschaftler Eltern, ihre Kinder darüber zu informieren, dass sie sie tracken.

Nicht erlaubt sind hingegen GPS-Geräte, die auch über eine Abhörfunktion verfügen - etwa, indem sie per Mikrofon die Umgebung des Kindes aufnehmen, wie es etwa "Babyphones" tun.

Eltern sollten prüfen, wie die Daten verarbeitet werden

Wer GPS-Tracker verwendet, sollte sich immer fragen, was mit den Positionsdaten geschieht, wo, wie und wie lange sie gespeichert werden. Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt Eltern, darauf zu achten, dass die Datenverarbeitung und ihre Nutzung transparent sind. "Mit den gesammelten Daten könnten sonst Bewegungsprofile erstellt werden", sagt Halm. Daraus könnte man dann beispielsweise Rückschlüsse ziehen, wann das Kind sich wo aufhält oder wo die Familie Urlaub macht.

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