Verfassungsschutz sieht in "Querdenken"-Bewegung vorerst kein Beobachtungsobjekt

Berlin: Der Verfassungsschutz in Deutschland wird die sogenannte "Querdenken"-Bewegung vorerst nicht zum Beobachtungsobjekt erklären. Das ist nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland das Ergebnis einer Amtsleiter-Besprechung zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Länderbehörden. Bayerns Innenminister Herrmann erklärte, bei der "Querdenken"-Bewegung handele es sich um eine äußerst heterogene Gruppierung, die man genau im Blick habe. Schon heute sei deutlich, dass viele sich in zunehmendem Maße entweder nicht an die Corona-Regeln hielten oder den Staat und seine Verfassungsorgane sogar frontal angreifen, so der CSU-Politiker. Hessens Ministerpräsident Bouffier warb dafür, die Anliegen der Protestbewegung gegen die Corona-Auflagen ernst zu nehmen. Der Funke-Mediengruppe sagte er, viele würden von den Maßnahmen hart getroffen, und sie müssten eine Antwort darauf bekommen, warum die Politiker diese ergreifen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 29.11.2020 10:00 Uhr

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