Krankenhäuser können bald Personalbemessungs-System nutzen

Berlin: Die Krankenhäuser in Deutschland können künftig auf ein System zurückgreifen, das ihren Personalbedarf ermittelt. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Damit sollen die Krankenhäuser mitteilen, wieviele Beschäftigte sie in den Normal- und Intensivstationen benötigen und an ein Institut übermitteln. Dieses stellt dann fest, wo noch Mitarbeiter fehlen. Ziel der Verordnung ist es, eine bedarfsgerechte Pflege der Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter zu verbessern. Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Verordnung und spricht von einem Meilenstein. Der Bundesrat stimmte auch der Bezahlkarte für Asylbewerber zu, die zuvor vom Bundestag beschlossen worden war. Zudem beschloss die Länderkammer, dass auch hierzulande einheitliche Ladekabel für neue Handys, Tablets und Spielkonsolen eingeführt werden müssen. Damit wird eine entsprechende EU-Richtline umgesetzt. Für die Kabel gilt dann der Standard USB-C.

Sendung: BR24 Nachrichten, 26.04.2024 18:45 Uhr

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