Sterbehilfe: Ärztekammer fordert Gesetzgeber zum Handeln auf

Berlin: Nach dem höchstrichterlichen Urteil zur Sterbehilfe sieht die Bundesärztekammer den Gesetzgeber am Zug. Präsident Reinhardt sagte, das Bundesverfassungsgericht habe auf die Gefahren eines unregulierten Angebots geschäftsmäßiger Sterbehilfe hingewiesen. Es ist seiner Ansicht nach nun Aufgabe des Gesetzgebers, alle Möglichkeiten einer Regulierung auszuloten und rechtssicher auszugestalten. Reinhardt begrüßte es, dass Ärzte nach wie vor nicht verpflichtet sind, Beihilfe zum Suizid zu leisten. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass das Gesetz zum Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gegen das Grundgesetz verstößt. Nach Ansicht des Gerichts gibt es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Die beiden großen Kirchen haben das Urteil kritisiert. Sie befürchten, dass alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck gesetzt werden, Angebote der Selbsttötung in Anspruch zu nehmen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz beklagte, mit dem Urteil werde die Selbsttötung zur selbstverständlichen Therapieoption.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 26.02.2020 18:00 Uhr

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