Schweizer sind gegen größere Haftbarkeit von Firmen

Bern: Schweizer Firmen müssen nicht haften, wenn Tochterfirmen oder Zulieferer im Ausland gegen Menschenrechte verstoßen oder Umweltschäden anrichten. Bei einer Volksabstimmung sprach sich die Mehrheit gegen einen entsprechenden Vorschlag aus. Mehr als 130 Organisatoren wollten Schweizer Unternehmen damit eine neue Sorgfaltspflicht auferlegen - und sie auch vor Schweizer Gerichten zur Verantwortung ziehen. Sowohl die Regierung als auch der Wirtschaftsverband waren gegen die Initiative. Sie setze Unternehmen unter Generalverdacht und sei realitätsfremd. Nun tritt ein Alternativgesetz in Kraft, das bereits vom Parlament gebilligt ist. Demnach müssen Firmen über die Aktivitäten ihrer Tochterunternehmen wachen. Bei Verstößen drohen ihnen allerdings keine Strafen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 29.11.2020 17:00 Uhr

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