Saarländisches Verfassungsgericht kippt strikte Ausgangsbeschränkungen

Saarbrücken: Im Saarland müssen die Ausgangsbeschränkungen ab sofort gelockert werden. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes entschieden. Es gebe aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen Regelung, hieß es zur Begründung. Damit können sich wieder mehrere Menschen treffen und sich im Freien aufhalten. Voraussetzung sei aber, dass die notwendigen Abstände gewahrt würden, betonten die Richter. Seit 21. März durften Menschen im Saarland ihre Wohnung nur mit einem triftigen Grund verlassen. Dazu gehörten der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Ein Saarländer hatte dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 29.04.2020 06:00 Uhr

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