Oberverwaltungsgericht kippt Beherbergungsverbot in Schleswig-Holstein

Schleswig: Das sogenannte Beherbergungsverbot gilt ab sofort auch in Schleswig-Holstein nicht mehr. Das Oberverwaltungsgericht des Landes hat die umstrittene Regelung als rechtswidrig eingestuft und außer Vollzug gesetzt, bis eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist. Laut den Schleswiger Richtern geht es darum, schwere wirtschaftliche Nachteile für die Beherbergungsbetriebe abzuwenden. Sie erklärten die Entscheidung für allgemeinverbindlich, es kann sich also jeder darauf berufen. Auch in vielen anderen Bundesländern hatten Gerichte das sogenannte Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten gekippt.

Sendung: BR24 Nachrichten, 23.10.2020 18:45 Uhr

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