Neue bayerische Grundsteuer könnte gegen Verfassung verstoßen

München: Kurz vor den Beratungen über die Grundsteuerreform im bayerischen Landtag gibt es juristische Einwände. Er habe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Flächensteuer, erklärte der Potsdamer Universitätsprofessor Schmidt. Ihn hatten die Grünen im Landtag mit einem Gutachten beauftragt. Die Flächensteuer behandele das in die Jahre gekommene Einfamilienhaus in Stadtrand-Lage genauso wie die Villa in der Innenstadt, sagte Schmidt zur Begründung. Das neue Gesetz, auf das sich CSU und Freie Wähler geeinigt haben, steht am kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung im Parlament. Es soll die Grundsteuer ab 2025 neu regeln. Nach den Koalitionsplänen sollen künftig für die Berechnung nur die Grundstücks- und Gebäudeflächen berücksichtigt werden, nicht aber der Wert des Grundstücks und der Immobilie. Regionale Unterschiede werden durch einen Hebesatz ausgeglichen, den die Kommunen festlegen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 16.05.2021 08:30 Uhr

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