In Bayern ist Testpflicht für ausländische Pendler in Kraft

München: Seit heute gilt in Bayern eine Testpflicht für Berufspendler aus ausländischen Risikogebieten. Am Abend verabschiedete das Gesundheitsministerium die entsprechend ergänzte Corona-Verordnung. Darin heißt es: Wer regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreist, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten, muss den Behörden unaufgefordert binnen sieben Tagen und anschließend regelmäßig einmal pro Woche einen negativen Corona-Test vorlegen. Die Maßnahme wird voraussichtlich vor allem Berufspendler aus Österreich und Tschechien treffen. Außerdem gelten seit heute die schärferen Regeln für Corona-Hotspots mit einem Inzidenzwert über 100. Ist dieser erreicht, dürfen Veranstaltungen nur noch mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden. Zudem gilt eine Sperrstunde ab 21.00 Uhr.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 23.10.2020 12:00 Uhr

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