In Bayern gilt neuer Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Bestimmungen

München: In Bayern gilt ein neuer Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Bestimmungen. Die Staatsregierung hat ihn heute erlassen und bereits in Kraft gesetzt. Wer sich nicht an die Auflagen hält, muss demnach mit Zahlungen zwischen 150 und 5.000 Euro rechnen. Der untere Betrag gilt beispielsweise, wenn Menschen gegen die Abstandsregeln verstoßen oder ihr Haus ohne triftigen Grund verlassen. 500 Euro muss zahlen, wer unerlaubt ein Krankenhaus oder Pflegeheim betritt. Die höchste Summe ist vorgesehen für Läden oder Betriebe, die trotz eines Verbots öffnen. Während all diese Beispiele als Ordnungswidrigkeiten gelten, wertet es die Staatsregierung als Straftat, wenn sich Menschen in Gruppen versammeln. Innenminister Herrmann kündigte an, dass Verstöße konsequent verfolgt werden und die Polizei - wo nötig - noch stärker kontrolliert.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 27.03.2020 20:00 Uhr

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