Das Aachener Verfahren ist bundesweit das erste nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Leipziger Richter hatten im Februar entschieden, dass Dieselfahrverbote als Mittel gegen überhöhte Schadstoffwerte grundsätzlich zulässig sind. In Aachen gibt es zwar schon ein Maßnahmenpaket für bessere Luft, aber trotzdem werden die Grenzwerte Prognosen zufolge erst im Jahr 2025 eingehalten werden können. Die Aachener Richter müssen nun im Kern bewerten, ob die Stadt zu lange braucht, um zum Ziel zu kommen. Das Urteil soll noch heute fallen.

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Abgase aus Auspuff