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Vatikan: Homosexuelle Paare dürfen nicht gesegnet werden

Die Katholische Kirche kann laut einer Stellungnahme des Vatikans gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht segnen. Gott könne Sünde nicht segnen, erklärte die vatikanische Glaubenskongregation zur Begründung.

Der Vatikan hat die in Deutschland geforderte Einführung von Segnungsfeiern für homosexuelle Paare untersagt. Die Glaubenskongregation betonte am Montag im Vatikan, es sei "nicht erlaubt, Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist". Positive Aspekte dieser Beziehungen seien "trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen".

"Verbindungen entsprechen nicht göttlichem Willen"

Das Verbot der vom Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, erwogenen Segensfeiern sei keine ungerechte Diskriminierung, betonte der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria.

Zwar erkenne die Kongregation bei solchen Projekten und Vorschlägen "den aufrichtigen Willen" an, "homosexuelle Personen anzunehmen, sie zu begleiten und ihnen Wege des Glaubenswachstums anzubieten". Da aber die Verbindungen von homosexuellen Paaren nicht dem göttlichen Willen entsprächen, könnten sie nicht gesegnet werden.

Segnungen, so heißt es in der zweiseitigen Erklärung, gehörten zu den kirchlichen Sakramentalien. Diese aber verlangten, abgesehen von der rechten Absicht derjenigen, die daran teilnehmen", dass "die zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hin geordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken". Dazu gehöre, dass sie "im Dienst der Pläne Gottes" stehe, "die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus vollständig geoffenbart sind".

Segnungen für einzelne Homosexuelle nicht ausgeschlossen

Papst Franziskus habe diese Antwort gutgeheißen, heißt es am Ende des Dokuments, das Kardinal Ladaria und Erzbischof Giacomo Morandi unterzeichnet ist. Alle durchaus positiven Elemente homosexueller Partnerschaften - "die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind" - rechtfertigten dennoch keine Segnung. Das gelte auch, weil solche Segnungen als "Nachahmung" oder "analoger Hinweis auf den Brautsegen" aufgefasst werden könnten.

Gleichwohl, so heißt es, sei nicht ausgeschlossen, "dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexuellen Neigungen gespendet werden", die den Willen bekundeten, in Treue zum Willen Gottes zu leben. Dies geschieht durch den Verzicht auf sexuelle Handlungen.

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