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Umweltaktivisten stehen mit Transparenten und Schildern vor dem Bundesverwaltungsgericht.

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Urteil über Diesel-Fahrverbote wird am 27. Februar verkündet

Das Bundesverwaltungsgericht (BGH) in Leipzig hat eine Entscheidung über Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten vertagt. Neuer Termin für die Urteilsverkündung ist jetzt Dienstag, der 27. Februar.

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Die Entscheidung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten wird vertagt. Das Urteil soll jetzt erst am kommenden Dienstag verkündet werden, so der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher.

Der Senat wolle die vorliegenden Fragen "gründlich beraten". Denn das Rechtsgespräch habe heute habe mit vier Stunden deutlich länger gedauert, als vorgesehen. Darin ging es um Fragen des Europarechts, des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der Straßenverkehrsordnung.

Wie könnte Fahrverbot kontrolliert werden

Zudem wurden die strittigen Fragen der Verhältnismäßigkeit und Kontrollierbarkeit eines möglichen Fahrverbotes erörtert. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht anordnen können - oder ob es dafür neue, bundeseinheitliche Regelungen geben muss, wie zum Beispiel eine "Blaue Plakette". Ohne eine solche Plakette wären Fahrverbote praktisch nicht zu kontrollieren, wie einige Anwälte von Bundesländern heute im Laufe der Verhandlung betonten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Kläger argumentiert dagegen, Fahrverbote seien auch ohne diese Regelungen möglich.

Freistaat ignoriert bayerische Urteile

In Bayern konzentriert sich die Fahrverbots-Diskussion auf die Landeshauptstadt München. Bayerische Verwaltungsgerichte haben den Freistaat bereits rechtskräftig verurteilt, ein Dieselfahrverbot für die Landeshauptstadt vorzubereiten.

Der Freistaat ignoriert die Urteile jedoch bisher. Unter anderem mit dem Argument, man müsse erst auf das Leipziger Urteil warten. Auch in Nürnberg, Augsburg und Regensburg die Luft schmutziger als erlaubt.