Berlin, August 2021: Ein Mann schiebt einen Kinderwagen eine Straße im Stadtteil Neukölln entlang.
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Berlin, August 2021: Ein Mann schiebt einen Kinderwagen eine Straße im Stadtteil Neukölln entlang.

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Spiegel: Bezahlte Familienzeit nach Geburt - und mehr Elterngeld

Zwei Wochen bezahlter Urlaub - für ein Elternteil soll das bald nach der Geburt des Kindes gelten. Das hat die neue Bundesfamilienministerin Anne Spiegel angekündigt. Ein zentrales Ziel: mehr Gleichberechtigung bei der Kinderbetreuung.

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Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) hat bezahlten Urlaub für Eltern direkt nach der Geburt eines Kindes angekündigt. "Neu einführen werden wir, dass ein Elternteil - zumeist die Väter - für die ersten zwei Wochen nach der Geburt bei vollem Gehalt bei der Familie bleiben kann", sagte Spiegel der "Rheinischen Post". Bisher habe man dafür "oft mühsam Tage zusammengespart".

Frauen dürften nur bei gleichgeschlechtlichen Eltern von der Regel betroffen sein. Denn schwangere Frauen sind rund um die Geburt im Mutterschutz: Arbeitgeber in Deutschland dürfen sie sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen.

Gleichberechtigung: Spiegel will mehr Elterngeldmonate

Der angekündigte Urlaubsanspruch ist nicht die einzige Änderung, die Ministerin Spiegel plant. Sie wolle auch mehr Elterngeldmonate für Paare ermöglichen, die sich die Elternzeit aufteilen, betonte sie. "Wir wollen es stärker unterstützen, wenn Paare die Kinderbetreuung als gleichberechtigte Aufgabe begreifen."

Auch für Menschen, die Angehörige pflegen, soll eine berufliche Auszeit ermöglicht werden: "Dafür wollen wir eine ähnliche Leistung wie das Elterngeld schaffen", sagte die Grünen-Politikerin. Sie sprach von einer "Familienpflegezeit".

219a-Abschaffung soll schnell kommen

Derweil will die Familienministerin die von der Ampel-Koalition angekündigte Abschaffung des Paragrafen 219a schnell auf den Weg bringen. Das hat auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bereits angekündigt. Spiegel erklärte dazu: "Ich finde es unsäglich, wenn Abtreibungsgegner Frauen vor gynäkologischen Praxen auflauern oder Ärztinnen und Ärzte anfeinden." Das habe mit freier Meinungsäußerung nichts mehr zu tun.

Das Werbeverbot für Abtreibungen in Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt bisher das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Kritik an der geplanten Abschaffung des Paragraphen durch die Ampel-Koalition gibt es unter anderem aus der katholischen und der evangelischen Kirche.

(mit Informationen von AFP und KNA)

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