Die Mörder des Münchner Volksschauspielers Walter Sedlmayr wollen erreichen, dass alte Pressetexte mit ihren vollständigen Namen online künftig nicht mehr für Leser zugänglich gemacht werden dürfen. Das Straßburger Gericht will am Donnerstag gegen 10 Uhr schriftlich seine Entscheidung dazu verkünden.
Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens
Konkret richtet sich die Beschwerde gegen drei deutsche Medienhäuser: den "Spiegel", das Deutschlandradio und den "Mannheimer Morgen". Über deren Webseiten konnten Internetnutzer archivierte Artikel oder Beiträge einsehen, in denen die Namen der Mörder genannt oder Bilder von ihnen gezeigt wurden. Die beiden Männer sehen dadurch ihr Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens verletzt. Mit Unterlassungsklagen gegen die Medien waren sie vor deutschen Gerichten gescheitert.
Urteil mit womöglich weitreichenden Folgen
Sollten sie in Straßburg Recht bekommen, hätte das womöglich gravierende Folgen: Medien müssten ihre Online-Archive durchkämmen und in ähnlichen Fällen Namen anonymisieren, sagte dazu Karl-Nikolaus Peifer, Professor unter anderem für Medienrecht an der Uni Köln. "Das wäre ein ungeheurer Schlag gegen die Funktionsfähigkeit der Presse."
Sedlmayr-Mord von 1993
Die beiden Beschwerdeführer waren im Mai 1993 wegen des Mordes an Sedlmayr zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In den Jahren 2007 und 2008 wurden sie aus der Haft entlassen.