Eine Flagge mit dem Firmenlogo flattert vor dem Geschäftssitz in Wiesbaden.
Bildrechte: Andreas Arnold/dpa

Vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren hatte die Schufa angekündigt, die Speicherfrist von Einträgen zu verkürzen. (Symbolbild)

Per Mail sharen
Artikel mit Video-InhaltenVideobeitrag

250.000 Verbraucher betroffen: Schufa löscht alte Schulden

Die Bonität hunderttausender Menschen könnte sich nun schlagartig verbessern: Die Schufa hat ihre Speicherfrist verkürzt. Viele alte Einträge wurden bereits gelöscht. Doch eine gewisse Art von Schulden bleibt länger gespeichert.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Nachmittag am .

Von drei Jahren auf sechs Monate hat die Schufa ihre Speicherfrist verkürzt. Das hatte die Auskunftei vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren angekündigt. Das Vorhaben wurde nun umgesetzt, wie die Schufa auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Nach eigenen Angaben habe sie die Einträge von rund 250.000 Verbrauchern gelöscht, die eine Privatinsolvenz hinter sich haben.

Verbesserte Bonität? So wirkt die Änderung

"Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer", sagte Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder. Eine gute Bonität, also die Kreditwürdigkeit, kann unter anderem für den Abschluss von Mietverträgen wichtig sein.

Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speicherten sie drei Jahre lang. Vor den Gerichten wird darum gestritten, ob das noch zulässig ist. Denn seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht.

Verkürzte Speicherdauer bei der Schufa: Es gibt eine Ausnahme

Die Schufa hatte vor diesem Hintergrund angekündigt, die Speicherdauer zu verkürzen und dies bis Ende April umzusetzen. Künftig werden die Informationen zu einer Restschuldbefreiung nach Angaben der Schufa automatisch nach sechs Monaten gelöscht. Lediglich Neuschulden, die nicht durch die Restschuldbefreiung erlassen worden seien, blieben bestehen.

Mit der Frage der Speicherdauer beschäftigen sich aktuell der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH möchte eine Klärung durch den EuGH abwarten. Mitte März hatte sich der zuständige Generalanwalt des EuGH in zwei Schufa-Fällen aus Deutschland sehr kritisch zu der bisherigen Praxis geäußert: Die Restschuldbefreiung solle es den Betroffenen ermöglichen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen - durch die lange Speicherung werde das jedoch vereitelt. Oft schließen sich die EuGH-Richter der Einschätzung des Generalanwalts an.

Mit Informationen von dpa

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!