Prof. Udo Di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht.
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Richter Di Fabio: Impfpflicht von "Bedrohungslage" abhängig

Die Debatte um eine allgemeine Corona-Impfpflicht bleibt kontrovers. Wäre die Maßnahme überhaupt verfassungsgemäß? Nur angesichts einer "bestimmten Bedrohungslage", sagt Udo Di Fabio, ehemals Richter am Bundesverfassungsgericht.

Der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hält eine allgemeine Corona-Impfpflicht nur bei einer bestimmten "epidemischen Bedrohungslage" verfassungsrechtlich für gerechtfertigt. Di Fabio sagte am Dienstagabend bei einem Online-Gespräch in Frankfurt: "Wenn eine Kapazitätsüberlastung des medizinischen Versorgungssystems droht, wenn schwere klinische Verläufe und eine deutlich steigende Zahl von Todesfällen drohen, weil eine erhebliche Minderheit der Bevölkerung nicht geimpft ist, dann kann man eine Impfpflicht rechtfertigen."

Neue Varianten zerstören Gewissheiten

Wenn eine Virus-Variante zwar eine starke Verbreitungsfähigkeit habe, aber die beschriebene Gefahrenlage nicht erzeuge und schwere Krankheitsverläufe ausblieben, "dann würde kein Grund für eine staatlich auferlegte Impfpflicht bestehen", sagte der 67-jährige Jurist.

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Die verfassungsrechtliche Beurteilung einer Impfpflicht "hängt tatsächlich von der jeweiligen Bedrohung ab", betonte der Ex-Verfassungsrichter. "Und ich könnte heute nicht sicher sagen, ob eine Impfpflicht hier und jetzt gerechtfertigt wäre", sagte Di Fabio. Die Lage könne sich aber schnell ändern.

Auf die Frage, ob eine mögliche Impfpflicht dann für alle kommenden Corona-Varianten gelten würde, sagte er: "Ich fürchte fast, wir bräuchten für jede Variante eine neue Risikoabschätzung."

Rat an die Regierung: Abwarten

Derzeit würde Di Fabio der Ampel-Regierung raten, die aktuelle Entwicklung zu beobachten und "nichts übers Knie zu brechen". Di Fabio: "Wir brauchen mehr Informationen darüber, ob mit einer allgemeinen Impfpflicht überhaupt die gegenwärtige Welle und ihre Auswirkungen auch wirksam bekämpft werden können."

Udo Di Fabio war von Dezember 1999 bis zum Dezember 2011 Richter im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Er lehrt am Institut für Öffentliches Recht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Das Online-Gespräch stand unter dem Thema "Corona-Impfpflicht auf dem Prüfstand des Verfassungsrechts". Es wurde veranstaltet von dem in Frankfurt am Main ansässigen Verein "House of Pharma & Healthcare", der die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den Akteuren in der Gesundheits- und Pharmabranche fördern will.

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