Boris Becker (Archivbild vom 24. März 2022)
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Boris Becker (Archivbild vom 24. März 2022)

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Rätselraten um Abschiebung von Boris Becker

Seit Ende April musste Boris Becker in einem britischen Gefängnis eine Haftstrafe verbüßen. Am Mittwoch deutete sich an, dass der Ex-Tennis-Star vorzeitig entlassen und nach Deutschland abgeschoben wird. Endgültige Klarheit gibt es aber noch nicht.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Ist Boris Becker vorzeitig aus britischer Haft entlassen worden? Am Mittwoch wurde nach Medienberichten erwartet, dass der ehemalige Tennis-Star nach Deutschland abgeschoben wird. Doch bislang gibt es entgegen ersten Informationen von BR24 keine Bestätigung dafür, dass der 55-Jährige wieder in seiner Heimat ist.

Geplant war Berichten zufolge, dass Becker am Nachmittag per Privatjet in München ankommen sollte. "Focus online" meldete zunächst, Beckers Flugzeug habe witterungsbedingt nicht in München landen können, sondern sei angeblich umgeleitet worden nach Oberpfaffenhofen. Demnach landete dort am Nachmittag ein Privatjet aus London. Wie der Privatsender RTL Deutschland berichtete, soll Boris Becker aber gar nicht an Bord gewesen sein.

Becker zu Haftstrafe verurteilt

Der dreifache Wimbledon-Sieger war Ende April zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seinen Insolvenzverwaltern Vermögenswerte in Millionenhöhe verschwiegen. Nach britischem Recht muss Becker eigentlich mindestens die Hälfte der Strafe absitzen, bevor er auf Bewährung entlassen werden kann. Das wäre Ende Juli 2023 der Fall. Da der 55-Jährige aber nicht britischer Staatsbürger ist, könnte er von einem Schnellverfahren profitieren, mit dem ausländische Häftlinge schneller abgeschoben werden sollen.

Becker droht keine weitere Strafe

Becker droht nach der Abschiebung aus britischer Haft in Deutschland keine weitere Strafe. "Für dasselbe Vergehen oder Verbrechen kann man nicht mehrfach strafrechtlich verfolgt werden", sagte die Rechtsanwältin Natalie von Wistinghausen kürzlich der Deutschen Presse-Agentur. "Dahinter steckt der Rechtsgrundsatz "ne bis in idem", also das Verbot der Doppelbestrafung."

Nach seiner Abschiebung darf Becker aller Voraussicht aber nach längere Zeit nicht nach Großbritannien einreisen, obwohl dort seine Partnerin wohnt. Der Zeitung "Mirror" zufolge gilt das Einreiseverbot mindestens so lange, wie seine eigentliche Strafe gegolten hätte, also bis Ende Oktober 2024. Offen ist bisher auch, ob Becker sich an bestimmte Bewährungsauflagen zu halten hat.

Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version des Artikels wurde das bayerische Justizministerium zu dem Fall zitiert. Eine Sprecherin stellte jedoch klar, dass das Ministerium keine eigenen Erkenntnisse zu dem Fall hat.

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