Die Staatsanwaltschaft legt dem afghanischen Flüchtling zur Last, seine ehemalige Freundin aus niederen Beweggründen - "aus übersteigerter Eifersucht und Rache aufgrund seiner kulturellen Herkunft" - Ende Dezember in einem Kandeler Drogeriemarkt erstochen zu haben. Da die Altersfrage des jungen Flüchtlings nicht zweifelsfrei geklärt ist, wird dieser nach dem Jugendstrafrecht angeklagt. Die medizinische Altersfeststellung hatte bei dem Beklagten eine "Bandbreite von zwei Jahren" ergeben, wonach es möglich sei, dass er erst 17,5 Jahre alt sei, sagte Gerichtssprecher Robert Schelp. Während des Prozesses mit psychologischen Gutachtern, zu dem mehr als 80 Zeugen geladen sind, werde entschieden, ob Abdul D. nach dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen sei.
Ohne Ausweispapiere nach Deutschland gekommen
Ob der Täter seine Strafe in Deutschland absitzen müsse oder in sein Heimatland abgeschoben werde, müssten schließlich die Ausländerbehörden entscheiden, sagte Schelp weiter. Der Beschuldigte Abdul D. kam im April 2016 als Flüchtling ohne Ausweispapiere nach Deutschland. Er wurde als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling registriert und dem Landkreis Germersheim zugewiesen. In Kandel ging er zur Schule, wo er auch Mia kennenlernte. Im Februar 2017 lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Asylantrag ab. Wegen eines Abschiebeverbots durfte er aber trotzdem vorerst im Land bleiben. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft erstach er am 27. Dezember die Schülerin Mia. Diese habe eine Beziehung mit dem Flüchtling gehabt, sich aber vier Wochen vor der Tat von ihm getrennt.
Insgesamt sind 13 Verhandlungstage geplant, die Urteilsverkündung wird am letzten Verhandlungstag erwartet, dem 29. August.