Bei der Kabinettssitzung hat die Ministerrunde eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umgesetzt: die Regeln für die Beamtenbesoldung werden geändert. Dabei geht es vor allem um den Familienzuschlag für Beamte und den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten an verschiedenen Orten im Freistaat.
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Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter erhalten künftig einen Zuschlag, der nicht mehr nur von ihrem Familienstand, sondern auch von ihrem Wohnsitz abhängt: Je höher die Lebenshaltungskosten am Wohnort, desto höher der Familienzuschlag. "Mit der Neuausrichtung sollen vor allem Familien mit Kindern insbesondere in mittleren und teureren Wohnlagen besser unterstützt werden", sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU). Die Ortsklassen entsprechen den Mietenstufen des Wohngeldrechts - die Stadt München liegt dabei beispielsweise in der höchsten Stufe 7.
Änderungen für pflegende Angehörige
Die neuen Besoldungsregeln sehen laut Füracker außerdem vor, dass die gewährten Kindererhöhungsbeträge für untere Besoldungsgruppen steigen und der Kreis der Berechtigten erweitert wird. Und: Pflegebedürftige nahe Angehörige, die von Beamten in den Haushalt aufgenommen werden, sollen künftig für die Berechnung des Orts- und Familienzuschlags wie Kinder behandelt werden. Damit setze man ein deutliches Zeichen zur Stärkung der häuslichen Pflege, betonte der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes, Rainer Nachtigall.
Neue Beamtenbesoldung: Vorgaben der Verfassungsrichter
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 neue Vorgaben für die Beamtenbesoldung gemacht. Nachzahlungen erfolgen laut Ministerium daher von Amts wegen rückwirkend zum 1. Januar 2020. Die bisherige Ballungsraumzulage entfällt beziehungsweise wird in die neue Ortskomponente der Beamtenbesoldung integriert. Aktuell rechnet das Ministerium für alle Nachzahlungen für die Jahre 2020 bis 2022 und die Zahlungen für das Jahr 2023 mit einem mittleren dreistelligen Millionenbetrag.
Mit Informationen von dpa
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