Andrea Nahles, bisherige Vorsitzende der SPD, verlässt nach Ihrem Rücktritt vom Parteivorsitz die SPD-Parteizentrale, das Willy-Brandt-Haus.
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Andrea Nahles, bisherige Vorsitzende der SPD, verlässt nach Ihrem Rücktritt vom Parteivorsitz die SPD-Parteizentrale, das Willy-Brandt-Haus.

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Nein, Nahles bekommt kein Geld für ihre niedergelegten Ämter

Andrea Nahles ist als Parteivorsitzende der SPD und als Fraktionsvorsitzende im Bundestag zurückgetreten. Ein BR24-User findet es "schlimm", dass sie dann weiterhin Geld bekomme. Aber stimmt das überhaupt? Ein #Faktenfuchs.

Am Sonntag ging es wie ein Lauffeuer durch die Medien: Andrea Nahles will ihre Ämter niederlegen. Mittlerweile ist es Realität: Am Montag trat die Sozialdemokratin "mit sofortiger Wirkung" als Parteivorsitzende zurück; am Tag darauf folgte der Rücktritt als Fraktionsvorsitzende. Doch damit nicht genug: Nahles will sich ganz aus der Politik zurückziehen. Wann sie auch noch ihr Bundestagsmandat aufgibt, steht allerdings noch nicht fest.

"Schlimm ist nur", schreibt ein Kommentator bei BR24 auf Facebook, "dass sie weiterhin Ihr Geld bekommt!" Die Politikerin habe schließlich gekündigt. "Und wenn ein Arbeiter seine Arbeit kündigt, bekommt er auch kein Geld mehr."

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Ein BR24-Nutzer auf Facebook beschwert sich darüber, dass Nahles trotz Rücktritts angeblich weiterbezahlt wird.

Richtig ist das nicht: Das Amt der Parteivorsitzenden ist in der SPD ein Ehrenamt. Die Sozialdemokratin Nahles wurde und wird hierfür nicht bezahlt. Das teilt die Partei auf Anfrage mit. Schließlich erhält sie wie jede Abgeordnete eine Diät. Für das Amt der Fraktionsvorsitzenden hingegen zahlen die Fraktion einen Zuschlag aus eigener Kasse. Wie hoch dieser ist, darüber herrscht jedoch Stillschweigen.

In ihrem Rechenschaftsbericht weist die SPD - wie übrigens alle Fraktionen - den Posten der Vorsitzenden nicht einzeln aus. Hier findet sich nur die Summe für "Leistungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen“. Rund 1,3 Millionen Euro gab die SPD im Jahr 2017 für Ämter wie das des parlamentarischen Geschäftsführers, der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, der Ausschussvorsitzenden, Obleute und fachpolitischen Sprecher aus. Mit Nahles' Rücktritt als Fraktionsvorsitzende endeten auch die Zahlungen für dieses Amt, teilt die SPD-Fraktion auf Anfrage mit.

Übergangsgeld für ehemalige Abgeordnete

Finanzielle Sorgen muss sich Andrea Nahles vorerst jedoch trotzdem nicht machen. Denn noch ist sie Bundestagsabgeordnete und erhält dafür selbstverständlich weiterhin ihren Lohn - die sogenannte Abgeordnetendiät. Momentan beträgt diese 9.780,28 Euro monatlich. Immer jährlich zum ersten Juli wird der Betrag angepasst, ab dem 1. Juli 2019 gibt es 10.083,47 Euro monatlich.

Sollte Nahles demnächst wie angekündigt auch ihr Bundestagsmandat niederlegen, erhält sie - wie jede ausscheidende Abgeordnete unabhängig vom Grund des Ausscheidens - ein sogenanntes Übergangsgeld. Sinn dieser Zahlung ist es, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern. "Diese sollen sich ganz ihrem Mandat widmen können und nicht aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen sein, sich schon während ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag um ihre berufliche Existenz nach ihrem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag zu bemühen", schreibt der Bundestag dazu.

Nahles hat Anspruch auf 14 Monate Übergangsgeld

Geregelt ist der Anspruch auf das Übergangsgeld in Paragraph 18 des Abgeordnetengesetzes: "Ein ausscheidendes Mitglied mit einer Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr erhält Übergangsgeld." Die Dauer der Zahlung richtet sich dabei nach den Jahren im Bundestag: ein Monat Übergangsgeld pro Jahr im Bundestag - allerdings nicht länger als 18 Monate. Die monatliche Höhe entspricht dabei der aktuellen Abgeordnetendiät.

Andrea Nahles sitzt seit 2005 wieder durchgängig im Bundestag. Sie hat also Anspruch auf 14 Monate Übergangsgeld. Sollte sie allerdings zeitnah einen neuen Job ergreifen, hätte das auch Auswirkungen auf die Höhe des Übergangsgeldes: "Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag werden alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet."

Mit anderen Worten: Alles, was Andrea Nahles nach ihrer Tätigkeit im Bundestag verdient, wird abgezogen. "Anders als bei anderen Abgeordneten sind für Andrea Nahles keine hohen Nebeneinkünfte aus der Wirtschaft bekannt", sagt Roman Ebener, Sprecher von abgeordnetenwatch.de, einer Online-Plattform, die die anzeigepflichtigen Nebeneinkünfte von Abgeordneten recherchiert. "Wir hoffen, dass Sie auch in Zukunft keine Lobbyjobs annimmt."

Fazit

Für ihre Tätigkeit als Fraktionsvorsitzende erhielt Andrea Nahles von der Fraktion bisher eine Zulage, zusätzlich zu ihrer Abgeordnetendiät. Diese wurde der Fraktion zufolge mit der Niederlegung des Amtes jedoch eingestellt. Den Parteivorsitz übte sie ohnehin ehrenamtlich aus. Sollte Nahles in Zukunft auch ihr Bundestagsmandat niederlegen, wird sie 14 Monate lang ein Übergangsgeld erhalten. Ein "Lohn" ist dies jedoch nicht - sondern eine Zahlung, die die Unabhängigkeit der Politiker garantieren soll. Und: Sobald die Sozialdemokratin einen neuen Job anfängt oder anderweitig Geld verdient, wird dies vom Übergangsgeld abgezogen.