Fieberthermometer, Nasenspray und eine Tasse Tee stehen vor einem Bett, in dem ein Kind mit Kuscheltier liegt (Symbolbild).
Bildrechte: pa/dpa/Annette Riedl

Fieberthermometer, Nasenspray und eine Tasse Tee stehen vor einem Bett, in dem ein Kind mit Kuscheltier liegt (Symbolbild).

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Erleichterung für Eltern: Das ist neu beim Kinderkrankengeld

Um Kinderkrankengeld zu bekommen, brauchen Eltern eine ärztliche Bescheinigung. Ab sofort ist das auch per Telefon möglich, nicht nur vor Ort in der Praxis. Zentrale Bedingung: Der Arzt oder die Ärztin muss das Kind kennen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Wichtige Erleichterung für viele Eltern beim Kinderkrankengeld: Sie können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, von diesem Montag an auch telefonisch und ohne Praxisbesuch bekommen.

Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen nach einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mitteilt. Bedingung ist demnach auch, dass das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen.

Vermeiden von Infektionen in Wartezimmern

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuvor um eine solche Regelung gebeten, die ein weiterer Beitrag zum Vermeiden von Infektionen in Wartezimmern sein soll. Hintergrund ist die inzwischen geltende Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen, wenn Erwerbstätige krank und arbeitsunfähig sind. Dieses Prinzip wird jetzt darauf übertragen, wenn Kinder krank sind und Eltern zum Beantragen von Kinderkrankengeld eine ärztliche Bescheinigung brauchen.

Für kranke Kinder bis zwölf Jahren können sich Eltern von der Arbeit freistellen lassen. Dazu mussten sie bisher mit dem Kind in die Praxis gehen, um eine Bescheinigung zu bekommen. Die Kasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.

Telefonische Krankschreibung für Erwachsene

Generell gilt seit 7. Dezember, dass sich Patientinnen und Patienten bei leichteren Erkrankungen nicht mehr in Praxen schleppen müssen, um eine Krankschreibung für den Job zu erhalten. Bedingung ist, dass man in der Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome hat. Bekommen kann man dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Tage. Eine ähnliche, mehrfach verlängerte Sonderregelung in der Corona-Krise war im Frühjahr ausgelaufen.

Mit Informationen von dpa

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!