Allerdings ist der Anteil derer, die zu Hause bleiben mussten, in den vergangenen Jahren gesunken, 2010 waren es noch 23,7 Prozent. Und er liegt weit unter dem EU-Durchschnitt von 30,5 Prozent. Betroffen sind in Deutschland vor allem Alleinerziehende, unter denen für 32,6 Prozent kein einwöchiger Urlaub woanders als zu Hause möglich war, bei Alleinstehenden liegt dieser Anteil bei 24,7 Prozent.
"Erreichbarkeits-Anordnung" für Hartz-IV-Bezieher
Hartz-IV-Bezieher haben im Fall einer Urlaubsreise zudem zu beachten, dass sie eigentlich für die Jobcenter erreichbar sein sollen. Allerdings regelt eine "Erreichbarkeits-Anordnung", dass Betroffene bis zu drei Wochen im Jahr abwesend sein können, ohne dass die Bezüge gekürzt werden. Sie müssen dies aber beantragen. Extra Urlaubsgeld gibt es nicht, aber sofern die Bezieher von Grundsicherung sich das leisten können, können sie auch ins Ausland verreisen.