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Oskar Gröning

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Gnadengesuch von Ex-SS-Mann Gröning abgelehnt

Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning ist mit seinem Gnadengesuch gescheitert. Das teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg mit. Damit ist die letzte Möglichkeit vertan, den Haftantritt zu verhindern.

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Im Lüneburger Auschwitz-Prozess war Gröning 2015 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 96-Jährige soll nun zügig die Haft antreten.

Vergeblicher Gang nach Karlsruhe

Gröning wollte aus gesundheitlichen Gründen erreichen, dass er Aufschub von der Vollstreckung erhält. Sein Anwalt hält den 96-Jährigen für nicht haftfähig. Er scheiterte mit dieser Argumentation bereits vor dem Landgericht Lüneburg und dem Oberlandesgericht Celle. Auch das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Haftaufschub ab.

Tätig in der KZ-Verwaltung

Gröning war Mitglied der Waffen-SS und gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal des Vernichtungslagers Auschwitz, wo er in der sogenannten Häftlingsgeldverwaltung tätig war. Gröning sortierte das bei den Opfern gefundene Geld und leitete es nach Berlin weiter. Zudem bewachte er in einigen Fällen das Gepäck der Deportierten auf der sogenannten Rampe. Im Prozess gestand Gröning umfassend und bekundete mehrfach seine Reue.