Arztbesuch

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Gesetzliche Krankenkassen warnen vor einheitlichen Arzthonoraren

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat Union und SPD vor einer Angleichung der Arzthonorare gewarnt. Das würde 90 Prozent der Menschen keinerlei Vorteile bringen, aber die Privatversicherten entlasten.

Über dieses Thema berichtet: Bayern 2-Heimatsound am .

Experten gehen davon aus, dass durch eine einheitliche Gebührenordnung der Beitragssatz zur Krankenversicherung um durchschnittlich bis zu 0,6 Prozentpunkte auf dann 16 bis 16,2 Prozent vom Brutto steigen könnte. 

Angleichung der Arzthonorare womöglich rechtswidrig

Die von der SPD geforderte Angleichung der Arzthonorare stößt auch rechtlich auf erhebliche Bedenken. Laut einem Gutachten, das die Bundesärztekammer und der Verband der Privatkassen in Auftrag gegeben haben, wäre das ein Eingriff in gleich mehrere grundgesetzlich geschützte Rechte: zum einen die Vertragsfreiheit der Versicherten, zum anderen in die Berufsfreiheit der Ärzte und der Krankenversicherer. In dem Gutachten von führenden Gesundheitsökonomen, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt heißt es auch, dass mit einer einheitlichen Gebührenordnung weder eine Zwei-Klassen-Medizin noch unterschiedliche Wartezeiten zu beseitigen seien.