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Symbolbild: Familiennachzug

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Gericht macht bei Familiennachzug Kindeswohl geltend

Ein richtungsweisendes Urteil zum Familiennachzug von Flüchtlingen ist überraschend rechtskräftig geworden. Das berichtete das ARD-Hauptstadtstudio.

Über dieses Thema berichtet: Tagesschau am .

Demnach fordert das Berliner Verwaltungsgericht das Auswärtige Amt auf, einem inzwischen 16-jährigen syrischen Flüchtling mit einer schweren Traumatisierung den Nachzug seiner Eltern und Geschwister zu ermöglichen, obwohl ihm nur der subsidiäre, also eingeschränkte Schutz zuerkannt worden war. Für diese Gruppe von Flüchtlingen ist der Familiennachzug bis März 2018 ausgesetzt. Als Begründung nannten die Richter demnach das Kindeswohl. Das Auswärtige Amt hatte laut Bericht eine bereits eingereichte Berufung zurückgezogen. 

Gabriel: "Schlecht, wenn Minderjährige hier ohne Eltern sind"

Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte in einem Interview für die "Tagesschau": "Wir haben als Sozialdemokraten immer gesagt, dass die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von besonderer Bedeutung ist - wie wir überhaupt wissen, dass es natürlich schlecht ist, wenn Minderjährige hier ohne Eltern sind." Union und Innenministerium hätten dazu oft eine andere Auffassung vertreten. "Dass wir jetzt Klarheit bekommen, ist eine gute Geschichte", so Gabriel.