Eine Hand hebt einen Stempel mit der Aufschrift "Förderung"
Bildrechte: picture alliance | CHROMORANGE / Ernst Weingartner

Die Fördermittel für die Baumüller Nürnberg GmbH wurden vom Wirtschaftsministerium bewilligt.

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

#Faktenfuchs: Fördermittel für Politikerangehörige sind rechtens

Das Unternehmen der Frau von Markus Söder bekam 2014 Wirtschaftsförderung aus Steuermitteln. Söder war damals Finanzminister. Die AfD-Fraktion im bayerischen Landtag sieht eine "Fördermittelaffäre". Doch die Auszahlung war rechtens. Ein #Faktenfuchs.

Dies ist ein Artikel über Steuergelder, über staatliche Wirtschaftsförderung und E-Mobilität. Es geht um den heutigen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) und um dessen Ehefrau Karin Baumüller-Söder. Es geht um die Beteiligung an einem Unternehmen, der Baumüller GmbH. Und es geht um die AfD - die in der Schnittmenge all des Genannten einen "Amigo-Sumpf" sieht.

Es geht im Kern um die Frage: Dürfen steuerliche Fördermittel an Unternehmen gezahlt werden, wenn Angehörige von politischen Amtsträgern an diesen beteiligt sind?

Die kurze Antwort vorweg: Ja, das ist rechtens. Warum, das erläutert dieser #Faktenfuchs.

Mitte März stellt die AfD-Fraktion im bayerischen Landtag eine Anfrage an das bayerische Wirtschaftsministerium. Sie will wissen, "welche bayerischen (oder in Bayern tätige) Unternehmen (...) in den vergangenen 10 Jahren Fördermittel zur Entwicklung von E-Mobilität (...) erhalten" haben - und in welcher Höhe.

In der Antwort des Wirtschaftsministeriums taucht auch die Baumüller Nürnberg GmbH auf: Am 28.05.2014 wurden dem Unternehmen, das elektrische Antriebs- und Automatisierungssysteme herstellt, 681.400 Euro Fördermittel bewilligt. An der Baumüller-Gruppe ist die Ehefrau von Markus Söder, Karin Baumüller-Söder, beteiligt - in welchem Umfang bleibt seitens des Unternehmens auch auf mehrmalige #Faktenfuchs-Anfrage unbeantwortet. Baumüller-Söder ist die Tochter des Unternehmensgründers. Söder selbst war zu dem Zeitpunkt bayerischer Finanzminister.

AfD unterstellt "fragwürdige Vergabe"

In einer Pressemitteilung der bayerischen AfD-Fraktion vom 19. März 2021 ist von einer "fragwürdigen Vergabe" die Rede. Es sei "auffällig", dass die Firma Baumüller, an der die Frau des damaligen Finanzministers "als Miteigentümerin direkt beteiligt ist", von der Staatsregierung gefördert worden sei. Die Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner wird mit dem Satz zitiert: "Es darf nicht sein, dass unter der Verantwortung von Markus Söder womöglich Steuergelder in das Unternehmen seiner Frau geflossen sind!"

Fakt ist: Im Rahmen des dafür vorgesehenen Förderprogramms "Elektromobilität" wurde ein konkretes Projekt gefördert, an dem die Baumüller Nürnberg GmbH, die zur Baumüller-Unternehmensgruppe gehört, beteiligt war. Solche Fördermittel, die aus Steuergeldern finanziert werden, werden im Rahmen des Haushaltsplans der Ministerien vom Landtag abgesegnet.

Und: Es darf rein rechtlich sein, dass dies während der Zeit geschah, als Markus Söder bayerischer Finanzminister war. Denn: Als Finanzminister war er für die Bewilligung des konkretes Projekts nicht zuständig. Das war das bayerische Wirtschaftsministerium; Ministerin war zum Zeitpunkt der Bewilligung der Fördermittel Ilse Aigner. Die Förderbescheide werden jedoch nicht vom Minister oder der Ministerin selbst erlassen, sondern - wie laut Wirtschaftsministerium auch in diesem Fall - von den zuständigen Fachreferaten.

"Finanzministerium ist nicht über konkrete Projekte informiert"

Der #Faktenfuchs hat beim bayerischen Finanzministerium konkret nachgefragt, ob der damalige Finanzminister Markus Söder an der Bewilligung der Fördermittel an die Baumüller GmbH oder an der Festlegung der zu Grunde liegenden rechtlichen Bestimmungen in irgendeiner Form beteiligt war.

Ein Sprecher des Finanzministeriums beschreibt das Prozedere in seiner Antwort an den #Faktenfuchs so: Das Wirtschaftsministerium verfüge - wie auch andere Ministerien - über Fördermittel, sogenannte Fördertöpfe. Wie umfangreich die sind werde in den Haushaltsplänen festgelegt "und vom Bayerischen Landtag genehmigt, indem er den Haushalt verabschiedet". Wie die jeweiligen Mittel dann verwendet würden, liege allein in der Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Ministeriums, in diesem Fall also des Wirtschaftsministeriums.

Einen Abstimmungsbedarf mit dem Finanzministerium gibt es laut Ministeriumssprecher im Vorfeld nur in der Frage, ob die zugrunde liegenden Förderrichtlinien mit dem Haushaltsrecht vereinbar sind, nicht jedoch in Bezug auf die Einzelprojekte. Der Ministeriumssprecher konkretisiert: "Daher ist das Finanzministerium nicht in die Entscheidungen des zuständigen Ressorts dazu eingebunden und wird weder über den Fördervollzug noch über die konkreten Projekte informiert."

Ministerium spricht von "klassischer Wirtschaftsförderung"

Auch das bayerische Wirtschaftsministerium antwortet auf die Anfrage, die Bewilligung sei auf Grundlage fachlicher Kriterien erfolgt, in standardisierten Prüf- und Bewilligungsverfahren. "Dies gilt auch für den konkreten Fall und ohne Ansehen beteiligter Personen." Die Bevorteilung von Unternehmen von Angehörigen politischer Mandats- und Amtsträger könne daher "absolut ausgeschlossen werden". Und weiter: "Alles erfolgte nach Recht und Gesetz”, es handele sich im konkreten Fall um eine “klassische Wirtschaftsförderung."

So seien an die Baumüller Nürnberg GmbH in den Jahren 2014 bis 2018 Fördermittel geflossen; die Verwendung der Mittel wurde laut einem Sprecher des bayerischen Wirtschaftsministeriums "jederzeit überwacht". Sie müsse entsprechend der Bewilligung "vom Zuwendungsempfänger konkret nachgewiesen werden". So sei sichergestellt, dass Zuwendungen nur für tatsächlich umgesetzte Vorhaben entsprechend der tatsächlich entstandenen Kosten fließen.

Was wurde mit den Steuermitteln gefördert?

In den Jahren 2014 bis 2017 entwickelte die Baumüller Nürnberg GmbH gemeinsam mit vier weiteren Unternehmen ein vollautomatisches Kommunalfahrzeug. Die weiteren Unternehmen waren: die Cosyst Control Systems GmbH, die blz - Bayerisches Laserzentrum GmbH, die Polyplast Sander GmbH und die SMS Engineering GmbH. Auch diese Unternehmen wurden im Rahmen des Projekts mit Fördergeldern unterstützt, die Bewilligung erfolgte ebenfalls am 28. Mai 2014. Insgesamt beläuft sich die Summe der bewilligten Mittel auf 2.751.800 Euro; der größte Teilbetrag in Höhe von 753.200 Euro ging an die SMS Engineering GmbH. Dies geht ebenfalls aus der Antwort des bayerischen Wirtschaftsministeriums auf die Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervor.

Laut der Antwort des bayerischen Wirtschaftsministeriums auf die Anfrage des #Faktenfuchs trug das geförderte Projekt den Kurztitel "Elektromobile Fahrzeug-Plattform". Es handelt sich nach Angaben der Baumüller Nürnberg GmbH um ein "emissionsfreies, umweltfreundliches und geräuscharmes multifunktionales Kommunalfahrzeug", das "mit wechselbaren Anbaugeräten bei vielfältigen kommunalen Reinigungs- und Pflegearbeiten wie z.B. als Kehrmaschine, Schneeräumer oder Lader eingesetzt werden" könne.

Die Firma Baumüller war dabei eigenen Angaben zufolge für das "kompakte Antriebssystem" zuständig, das Projekt wurde laut Pressemitteilung des Unternehmens vom 7. November 2017 abgeschlossen. Ob das "emmissionsfreie Kommunalfahrzeug" in Serie ging bleibt unklar. Das bayerische Wirtschaftsministerium verweist auf das Betriebsgeheimnis des Unternehmens. Dem #Faktenfuchs teilt die Baumüller Nürnberg GmbH mit, es sei “Entwicklungs-Know-how aufgebaut” worden, “welches gezielt für Projekte im Bereich E-Mobilität eingesetzt wird, um energieeffiziente und umweltfreundliche Antriebslösungen beispielsweise in Fahrzeugen und Schiffen weiter zu etablieren”. In der Pressemitteilung wird erwähnt, dass das "Förderprojekt vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie unterstützt" wurde.

Schriftlich teilt die Baumüller Nürnberg GmbH auf Anfrage des #Faktenfuchs außerdem mit, das Förderprojekt sei "durch Einreichung der vorgeschriebenen Unterlagen regulär beantragt" worden. Die Unterlagen für das Projekt seien "vom zuständigen Wirtschaftsministerium geprüft" worden. Die im Projekt angefallenen Kosten seien in einem Verwendungsnachweis detailliert dokumentiert worden. Insgesamt habe Baumüller 1.514.250 Euro in das Projekt investiert. Das Unternehmen konkretisiert: "Gefördert wurde ein Betrag von 681.400 Euro, durch die Baumüller Nürnberg GmbH wurden zusätzlich Mittel in Höhe von 832.850 Euro investiert."

Wie ist die rechtliche Grundlage?

Nach Aussage des bayerischen Wirtschaftsministeriums erfolgte die Vergabe der Fördermittel, wie bereits erwähnt, "nach Recht und Gesetz". Doch wie sehen Recht und Gesetz konkret aus?

Wie Fördermittel bewilligt und verteilt werden ist gesetzlich geregelt: In den Artikeln 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) ist festgelegt, wie Gelder für Stellen außerhalb der Staatsverwaltung bewilligt werden, z.B. Mittel der Wirtschafts- oder Technologieförderung. Das bayerische Finanzministerium teilt auf Nachfrage dem #Faktenfuchs mit, die Haushaltsordnung habe in der heutigen Fassung auch im Mai 2014 gegolten, als die Fördermittel für die Baumüller Unternehmensgruppe bewilligt wurden.

Artikel 23 der BayHO betrifft Zuwendungen und lautet: "Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Staatsverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dürfen nur veranschlagt werden, wenn der Staat an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann."

Im Fall des Förderprogramms "Elektromobilität" sollte nach Auskunft des bayerischen Wirtschaftsministeriums der Übergang von bereits verfügbaren Fahrzeugantrieben auf elektromotorische Konzepte beschleunigt werden - damit ist wohl das in Artikel 23 erwähnte “erhebliche Interesse” des Staates begründet. (Nach dem Willen der Staatsregierung soll Bayern zum "Leitmarkt" für Elektromobilität werden.) Die Förderung sollte demnach einen Anreiz dafür geben, dass Elektromobilität im Straßenverkehr eine größere Bedeutung bekommt.

Auch Artikel 44 der Bayerischen Haushaltsordnung befasst sich unter anderem mit Zuwendungen und gibt vor, dass festgehalten werden muss, "wie die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen nachzuweisen ist". Auch ein “Prüfungsrecht der zuständigen Dienststelle” sei festzulegen.

Die Fördermittel an die Baumüller Nürnberg GmbH und die anderen an dem Projekt beteiligten Firmen wurden nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im Rahmen des Förderprogramms "Elektromobilität" bewilligt. Den Vorgaben für die Bewilligung am 28. Mai 2014 lagen die Richtlinien zur Durchführung des Förderprogramms "Elektromobilität" vom Juli 2009 zugrunde.

Diese Richtlinien geben unter anderem vor, dass "einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und Kooperationsvorhaben zu Produkten, Verfahren, und Dienstleistungen" gefördert werden können - dies war bei der Förderung der fünf Unternehmen im Projekt "Elektromobile Fahrzeug-Plattform" der Fall. Außerdem besagt die Richtlinie, dass die Förderung auch elektrische Antriebe umfasse. Die Baumüller Nürnberg GmbH hat solch einen Antrieb im Rahmen des genannten Projekts entwickelt.

Kritik vom Bayerischen Obersten Rechnungshof

Der #Faktenfuchs hat beim Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) nachgefragt, ob die geschilderten Fördermaßnahmen zu beanstanden sind. Die unabhängige Behörde ist für die Finanzkontrolle des Freistaats Bayern zuständig.

Ein Pressesprecher des ORH antwortet, dass sich die Behörde nur zu Sachverhalten äußern und diese bewerten könne, wenn diese auch geprüft worden seien. Zwar wurde nicht konkret die Fördermittel-Bewilligung für das Projekt "Elektromobile Fahrzeug-Plattform" geprüft, an dessen Umsetzung die Baumüller Nürnberg GmbH beteiligt war, wohl aber das übergeordnete Förderprogramm Elektromobilität (BayEMO).

Der ORH kam nach Angaben des Behördensprechers unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Zielsetzung der Förderrichtlinie zu allgemein gefasst war und keine konkreten Zielvorgaben beinhaltete. Auch habe bei den geförderten Projekten nicht nachvollzogen werden können, wie die Fördersätze berechnet worden seien. Und Fördermittel seien nicht im bereitgestellten Umfang "verausgabt" und "zweckentsprechend eingesetzt" worden.

Inwiefern diese Punkte auch auf das Projekt zutreffen, an dessen Umsetzung die Baumüller Unternehmensgruppe beteiligt war, ist unklar.

Rechtsexperten sehen keine Probleme

Doch wie steht es um die Frage, ob Unternehmen gefördert werden dürfen, an denen Angehörige von politischen Amtsträgern beteiligt sind? Der Sprecher des Bayerischen Obersten Rechnungshofs teilt dem #Faktenfuchs mit, "dass dem ORH keine zuwendungsrechtlichen Vorschriften bekannt sind, die allgemeine Regelungen oder Ausschlüsse zur Förderung von Unternehmen vorsehen, an denen Mandatsträger oder deren Angehörige beteiligt sind". Das heißt: Rein rechtlich ist es nicht verboten, dass auch Unternehmen staatliche Fördermittel bekommen, an denen Angehörige von z.B. Ministerinnen oder Ministern beteiligt sind.

Das bestätigen auch Rechtsexperten. Der Staatsrechtler Ulrich Battis, der u.a. an der Humboldt-Universität Berlin Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaften lehrte, sieht in dem geschilderten Förderprojekt "einen ziemlich klaren Fall". Im Gespräch mit dem #Faktenfuchs sagt er, Minister dürften keine eigenen Unternehmen haben und auch keine Anteile daran. Anders als Abgeordnete dürften Minister auch keine Nebeneinnahmen haben. "Aber die Ehefrauen dürfen natürlich Geschäfte machen." Dass Karin Baumüller-Söder an einem durch Steuergelder geförderten Unternehmen beteiligt sei, sei “unproblematisch”, sagt Battis. Es gebe da keine spezifischen Regeln für Angehörige.

Auch Gerrit Manssen schreibt auf Anfrage des #Faktenfuchs: "In rechtlicher Hinsicht ist das unproblematisch." Manssen ist Professor für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht, an der Universität Regensburg. Söder sei damals Finanzminister gewesen, die Bescheide seien vom Wirtschaftsministerium gekommen - das sei, so Manssen, eine andere Behörde, auf die Söder auch keinen unmittelbaren Einfluss gehabt habe.

Außerdem sei es kein Ausschlusskriterium, dass ein Unternehmen Fördergelder bekomme, wenn die Frau eines Amtsträgers an diesem Unternehmen beteiligt sei. Wichtig sei immer nur, "dass der Amtsträger solche Verwaltungsverfahren nicht selbst durchführen darf". Es könne wohl nicht sein, so Manssen, dass Angehörige von Amtsträgern von Zuschüssen, Leistungen, Aufträgen etc. ausgeschlossen würden, für die sie die Voraussetzungen erfüllten. Aber - so fügt der Rechtsexperte hinzu - "wie man das politisch bewertet ist eine andere Sache".

Fazit:

Es ist rechtlich erlaubt, dass die Baumüller Nürnberg GmbH mit Steuergeldern gefördert wurde, obwohl Markus Söder zum Zeitpunkt der Bewilligung der Fördermittel bayerischer Finanzminister war und seine Frau an dem Unternehmen beteiligt ist. Die Bewilligung erfolgte nicht, wie von der AfD dargestellt, "unter der Verantwortung von Markus Söder"; die zuständige Wirtschaftsministerin war 2014 Ilse Aigner. Rechtsexperten sehen die Förderung des Projekts zur Entwicklung eines emissionsfreien Kommunalfahrzeugs in rechtlicher Hinsicht als unproblematisch an.

"Darüber spricht Bayern": Der neue BR24-Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!