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EU-Kommission verklagt Ungarn wegen Asylpolitik

Die EU-Kommission verklagt Ungarn vor dem europäischen Gerichtshof. Die ungarischen Asyl- und Rückführungsvorschriften seien nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Dies teilte die Kommission in einer Pressemitteilung mit.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die Kommission hat Ungarn heute nach eigenen Angaben ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Dieses stehe im Zusammenhang mit neuen ungarischen Rechtsvorschriften, mit denen die Unterstützung von Asyl- und Aufenthaltsanträgen unter Strafe gestellt und das Recht auf Beantragung von Asyl weiter eingeschränkt werden soll.

Klage wegen Nichteinhaltung der Asyl- und Rückführungsvorschriften der EU

Im Dezember 2015 hatte die Kommission zunächst ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, bei dem es um die Asylgesetze des Landes ging. Die meisten der darin vorgebrachten Bedenken seien immer noch nicht ausgeräumt. Daher gehe man jetzt zur letzten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens über und verklage Ungarn vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, so die Kommission.

Aufnahmebedingungen und Rückführung verstoßen gegen EU-Recht

Die Kritikpunkte sind vielfältig: So verstoße etwa das von Ungarn durchgeführte Grenzverfahren gegen EU-Recht. Asylanträge können in Ungarn nur innerhalb von Transitzonen gestellt werden, gleichzeitig könnte aber nur eine begrenzte Anzahl Personen in diese Transitzonen gelangen. Die Wartezeiten seien außerdem „übermäßig lang“. Ungarn biete so keinen wirksamen Zugang zu Asylverfahren, da irreguläre Migranten hinter die Grenze zurückbegleitet werden, selbst wenn sie Asyl beantragen möchten. Laut ungarischem Recht werden außerdem Rückkehrentscheidungen nicht einzeln erlassen und enthalten keine Informationen über Rechtsbehelfe. Daher bestehe laut EU-Kommission die Gefahr, dass Migranten ohne die entsprechenden Garantien und unter Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung rückgeführt werden.

Neue Rechtsvorschriften in Ungarn

Das Parlament in Ungarn hatte im Juni mit den Stimmen der rechtsnationalen Regierungsmehrheit und der rechtsradikalen Jobbik-Partei eine umstrittene Verfassungsänderung verabschiedet, die unter anderem die Ansiedlung einer "fremden Bevölkerung" untersagt. Das Gesetz verurteilt Personen oder Gruppen zu Haftstrafen, die Flüchtlingen ohne Schutzberechtigung helfen, Asylanträge einzureichen, oder die illegalen Migranten helfen, in Ungarn zu bleiben. Das Gesetzespaket wird auch als "Stop-Soros-Paket" bezeichnet - in Anspielung auf den liberalen US-Milliardär George Soros, der weltweit Nichtregierungsorganisationen unterstützt und ungarische Wurzeln hat. 

Ungarn drohen Geldbußen

Ungarn hat nun zwei Monate Zeit, um eine Stellungnahme zur Klage abzugeben. Wird Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof verurteilt, können Budapest hohe Geldbußen drohen.