Monatelang wurde darum gerungen, nun haben die EU-Staaten den Weg für eine internationale Mindeststeuer freigemacht. Am späten Montagabend teilte die derzeitige tschechische EU-Ratspräsidentschaft mit, dass sich die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten in Brüssel auf eine wichtige Richtline zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer geeinigt hätten.
Mindestens 15 Prozent Steuern, unabhängig vom Konzern-Sitz
Ziel ist es, die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in Steueroasen zu verhindern. Internationale Firmen mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz pro Jahr sollen demnach unabhängig von ihrem Sitz mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Die Richtlinie soll bis Ende 2023 in nationales Recht übertragen werden müssen.
Blockade durch Ungarn
Verhindert worden war eine Einigung auf den Text zuletzt nur noch von Ungarn. Länder wie Deutschland drohten der Regierung in Budapest allerdings in den vergangenen Tagen damit, im Gegenzug eine Genehmigung des ungarischen Plans zur Verwendung von EU-Corona-Hilfen zu blockieren. Das hätte zur Folge gehabt, dass am Jahresende 70 Prozent der zur Verfügung stehenden EU-Mittel von 5,8 Milliarden Euro verfallen wären.
Zusammen mit der Mindeststeuer-Richtlinie gab es am Montagabend auch eine Einigung auf den ungarischen Corona-Hilfen-Plan. Er sieht nach Sichtweise der EU-Kommission allerdings auch vor, dass Auszahlungen erst dann erfolgen können, wenn insgesamt 27 Voraussetzungen erfüllt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass rechtsstaatliche Standards eingehalten und EU-Gelder in dem Land nicht veruntreut werden.
Wegen eben dieser Sorge wurden zudem Milliardenzahlungen aus dem europäischen Gemeinschaftshaushalt eingefroren. Ungarn sollen etwa 6,3 Milliarden Euro vorenthalten werden - und damit um rund 1,2 Milliarden Euro weniger als von der EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagen.
Internationale Steuerreform - ein Großprojekt
Auf das Großprojekt einer internationalen Steuerreform hatten sich die EU und die USA im vergangenen Jahr zusammen mit rund 130 anderen Ländern geeinigt. Ein zweiter Teil soll sicherstellen, dass internationale Digitalkonzerne wie Facebook nicht nur im Heimatland besteuert werden, sondern auch dort, wo sie tatsächlich Geschäfte betreiben. Dieser Teil des Vorhabens ist aber noch in Arbeit und weit von der Umsetzung entfernt.
Mit Informationen der dpa
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