Bildrechte: pa / dpa / Ulrich Baumgarten

Heckler & Koch-Zentrale in Oberndorf

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Ermittlungen: Hat Heckler & Koch Abgeordnete bestochen?

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Ex-Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler & Koch wegen Verdachts auf Bestechung. Nach Recherchen von Report Mainz sollen Bundestagsabgeordnete Geldspenden erhalten haben.

Über dieses Thema berichtet: Nachrichten am .

Das Magazin beruft sich auf E-Mails des früheren Heckler & Koch-Geschäftsführers Peter Beyerle, denen zufolge es bei den Zuwendungen darum ging, Entscheidungen über den Verlauf von tausenden Sturmgewehren nach Mexiko zu beeinflussen. Report Mainz liegt zudem ein Prüfbericht vor, den Heckler & Koch 2011 bei dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG in Auftrag gegeben hatte. Der Bericht besagt, dass der Konzern zwei mit Rüstungsthemen befassten Bundestagsabgeordneten der FDP jeweils 5.000 Euro angeboten und auf Konten der Partei überwiesen habe. Auch an den CDU-Kreisverband Rottweil hat Heckler & Koch demnach 10.000 Euro gezahlt. Prominentestes Mitglied ist dort der CDU-Fraktionschef im Bundestag, Volker Kauder. Der Firmensitz von Heckler & Koch liegt in seinem Wahlkreis.

Diskrete Bitte an Kauder

Laut dem Bericht hat sich nach der Überweisung der damalige Geschäftsführer von Heckler & Koch an Kauder gewandt und darum gebeten, er möge ihn bei der Erteilung einer lang erwarteten Exportgenehmigung nach Mexiko unterstützen.

Ob die Geldspenden eine Auswirkung auf die Genehmigungspraxis der Behörden hatten, ist derzeit nicht bekannt. 2010 eingeleitete Ermittlungen gegen Heckler & Koch wegen illegaler Ausfuhr von Sturmgewehren nach Mexiko hatten zu einem Ausfuhrverbot von Waffen des Rüstungskonzerns nach Mexiko geführt. Das Geschäft kam dementsprechend nicht zustande.

Manager vor Gericht

Mehrere Manager von Heckler & Koch stehen derzeit in Stuttgart wegen des Vorwurfes illegaler Kriegswaffenexporte vor Gericht. Dem ehemaligen Geschäftsführer Peter Beyerle wird vorgeworfen, in zwölf Fällen Kriegswaffen ohne behördliche Genehmigung nach Mexiko ausgeführt zu haben.