Ein Paar mit Kinderwagen sitzt in der Abendsonne.
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Änderungen beim Elterngeld

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Elterngeld: Was sich ab 1. April ändert

Die Bundesregierung muss sparen, daher werden ab jetzt die Einkommensgrenzen für das Elterngeld gesenkt. Besserverdiener erhalten kein Elterngeld mehr und auch beim parallelen Elterngeld-Bezug gelten Änderungen. Ein Überblick.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Die Hürden, um Elterngeld zu erhalten, werden jetzt höher. Damit sollen weniger Eltern Anspruch auf Elterngeld haben als bisher. Denn: Die Bundesregierung muss sparen. Nach heftigen Debatten seit dem vergangenen Jahr kommt die Änderung aber in einer stärker abgeschwächten Form als ursprünglich geplant.

Elterngeld: Einkommensgrenzen sinken schrittweise

Die Einkommensgrenze für das Elterngeld sinkt – sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Das heißt: Besserverdiener erhalten ab jetzt kein Elterngeld mehr. Konkret sieht die Änderung vor: Eltern, deren Kinder ab 1. April 2024 geboren werden, dürfen gemeinsam nur noch maximal 200.000 Euro pro Jahr verdienen, um Elterngeld zu erhalten. Bisher lag die Grenze bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro bei Paaren. Das Bundesfamilienministerium rechnet damit, dass eine kleine Gruppe von 7.000 Paaren (entspricht 0,5 Prozent) davon betroffen ist.

Genau in einem Jahr ab 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze nochmals weiter herabgesenkt, auf 175.000 Euro. Sie gilt dann sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Nach internen Schätzungen geht das Ministerium davon aus, dass bei diesem Schritt eine "nur geringe Zahl von Alleinerziehenden von der Absenkung der Einkommensgrenze betroffen" ist.

Dennoch: Aufgrund der Änderungen rechnet das Bundesfamilienministerium damit, ab dem Jahr 2026 jährlich 250 Millionen Euro einzusparen.

Paralleler Elterngeld-Bezug eingeschränkt möglich

Für künftige Eltern gilt ab 1. April 2024 noch eine weitere Änderung: Ab dann kann Elterngeld nur noch eingeschränkt gleichzeitig bezogen werden. Es bleibt zwar insgesamt bei 14 Monaten Standard-Elterngeld – aber nur einen Monat davon können Paare gemeinsam zu Hause bleiben und parallel Elterngeld beziehen. Und das auch nur im ersten Lebensjahr des Kindes. Ausnahmen davon gelten bei Mehrlings-Geburten, Frühchen oder Kindern mit Behinderungen.

Vom Bundesfamilienministerium heißt es hierzu: "Partnerinnen oder Partner werden darin bestärkt, Elterngeldmonate abwechselnd mit dem anderen Elternteil zu beziehen. Mit der Neuregelung soll eine langfristig partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit beider Elternteile gefördert werden."

Wie kommt die Elterngeld-Reform bei Betroffenen an?

Knapp zwei Drittel von 1.057 Befragten in Deutschland halten die Absenkung der Einkommensgrenze für richtig/eher richtig. Das zeigt eine repräsentative Online-Umfrage zu den Änderungen, die das Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben hat.

Selbst unter potenziell betroffenen Gruppen finden demnach mehr Menschen die Absenkung richtig als falsch. Fast ein Drittel gibt aber an, es nicht beurteilen zu können und macht damit eine relativ große Unsicherheit deutlich.

💡 Elterngeld

Beim Elterngeld handelt es sich um eine staatliche, finanzielle Leistung: Es soll Eltern ermöglichen, Zeit für ihre Kinder nach der Geburt zu haben.

Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt und dem Wegfall von Einkommen danach. Eltern mit höheren Einkommen erhalten bis zu 65 Prozent ihres vorherigen Einkommens, Eltern mit niedrigerem Einkommen können bis zu 100 Prozent erhalten. Die Höhe des Elterngeldes variiert somit, liegt jedoch mindestens bei 300 Euro monatlich und maximal bei 1.800 Euro pro Monat.

Wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamt zeigen, haben im vergangenen Jahr mit 1,8 Millionen weniger Menschen in Deutschland Elterngeld beantragt als im Jahr zuvor – ein Rückgang von 4,3 Prozent. Von den 1,8 Millionen Beziehern waren 1,3 Millionen Frauen.

Elterngeld muss beantragt werden: In einigen Bundesländern ist das auch online möglich.

Dieser Artikel ist erstmals am 28.03.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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