ARCHIV - 21.12.2021, Berlin: Bundeskanzler Olaf Scholz (M, SPD) kommt zusammen mit Hendrik Wüst (l, CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, und Franziska Giffey (SPD), Regierende Bürgermeisterin von Berlin, zu einer Pressekonferenz nach den Beratungen zur Corona-Pandemie zwischen der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder im Bundeskanzleramt. AM 24.1.2022 findet die nächste Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zur Corona-Krise statt. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa Pool/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Bund-Länder Beratungen zur Corona-Pandemie

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BR24live: Der Plan für Corona-Lockerungen in Deutschland

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder sprechen heute um 14 Uhr mit Bundeskanzler Olaf Scholz über die aktuelle Corona-Lage. Schon im Vorfeld wurde klar: Es wird Lockerungen geben. Die Ergebnisse der Beratungen hier im BR24live.

In drei Schritten sollen in Deutschland bis zum Frühlingsanfang weniger Anti-Corona-Maßnahmen gelten. Das wollen jedenfalls die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer, und das will auch der Bundeskanzler – wenn man dem Entwurf Glauben schenkt, der dem Bayerischen Rundfunk/ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.

Schrittweise Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Im ersten Schritt sollen private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene ohne Obergrenzen erlaubt werden. Auch darf wieder ohne Corona-Kontrollen im Einzelhandel eingekauft werden. Allerdings soll das alles nicht für Ungeimpfte gelten.

Ab 4. März gibt es laut dem Entwurf Lockerungen für die Gastronomie und für Hotels, da gilt dann 3G, also geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet. Diskotheken und Clubs sollen wieder aufmachen dürfen, unter der 2G-Plus-Regel, also geimpft oder genesen mit tagesaktuellem Test oder geboostert. Auch Großveranstaltungen sollen wieder möglich sein: und zwar in Innenräumen mit maximal 6.000 Zuschauern, draußen sollen bis zu 25.000 Leute erlaubt sein.

Politik will wieder über Genesenen-Status entscheiden

Ab 20. März sollen lediglich niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen bestehen bleiben. Dazu zählen unter anderem Maskenpflichten in geschlossenen Räumen, Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot sowie die Pflicht zum Nachweis des Impf-, Genesenen- und Test-Status.

Neu ist in dem Entwurf, über den heute Nachmittag in der Videokonferenz gesprochen wird, dass künftig über den Geimpft- beziehungsweise Genesenen-Status nicht mehr Robert Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut, also die wissenschaftlichen Institutionen, entscheiden sollen, sondern die Politik per Verordnung.

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