Zutritt nach dem 3G-Prinzip
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Zutritt nach dem 3G-Prinzip

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Debatte über strengere Einschränkungen für Ungeimpfte hält an

Der Corona-Gipfel ist vorbei, die Debatte über mögliche Maßnahmen geht weiter. Im Fokus steht die Frage, ob aus dem "3G"-Prinzip ein "2G" wird - Geimpfte und Genesene also gegenüber Getesteten im Vorteil sein sollten. Vor allem Bayern macht Druck.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Corona-Lage sind Rufe nach noch strengeren Einschränkungen für Ungeimpfte laut geworden. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zeigt sich offen dafür, Impf-Verweigerer von Veranstaltungen in Innenräumen auszuschließen - selbst dann, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen könnten. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) äußerte sich ähnlich. Viel Zustimmung erfuhr der Beschluss der Bund-Länder-Runde, die Kosten für Corona-Tests künftig den Getesteten aufzubürden.

Forderung nach "2G" statt "3G"

Die Debatte drehte sich am Tag nach der Ministerpräsidentenkonferenz vor allem um die Schlagworte "3G" und "2G". Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefinnen und -chefs hatten sich am Dienstag auf eine sogenannte 3G-Regelung verständigt: Demnach sollen Veranstaltungen in Innenräumen nur Genesenen, Geimpften und Getesteten offenstehen. Befürworter einer 2G-Regelung wollen hingegen nur Geimpfte und Genesene zulassen - um so jene Menschen zu einer Impfung zu bewegen, die bislang noch ungeimpft sind.

Er mache keinen Hehl daraus, dass er "2G", für ein Zukunftsmodell halte, sagte Söder in der BR24 Rundschau. Ähnlich äußerte sich Unionsfraktionschef Brinkhaus: Er gehe davon aus, dass sich die 2G-Regelung durch die "normative Kraft des Faktischen" durchsetzen werde, sagte er auf WDR2. Brinkhaus äußerte Verständnis dafür, wenn Veranstalter, Hotels und Gaststätten durch ihr Hausrecht Ungeimpfte ausschlössen.

Auch der bayerische Gesundheitsminister, Klaus Holetschek (CSU), geht davon aus, dass es in einigen Bereichen weitere Einschränkungen für Ungeimpfte geben könnte. In der ARD sagte er: "Wir werden das jetzt die nächsten Wochen sicher erleben und diese Diskussion auch weiterführen." Bei privaten Veranstaltungen, bei bestimmten Dingen, auf die der Staat sowieso keinen Einfluss habe, könnten dann nur noch Geimpfte und Genesene in bestimmte Einrichtungen gelassen werden, so Holetschek.

Bund vorerst für Zugang auch für Getestete

Die Bundesregierung hält in ihrem Corona-Kurs vorerst an der "3G-Regel" fest - Zugang zu Aktivitäten in Innenräumen sollen neben Geimpften und Genesen also auch negativ Getestete haben. Regierungssprecher Steffen Seibert lehnte es ab, sich an Spekulationen über künftige Corona-Maßnahmen zu beteiligen. Er verwies auf die Beschlüsse vom Dienstag. Natürlich müsse beobachtet werden, wie sich die Lage entwickele - dies könne "heute niemand vorhersagen", sagte er.

FDP-Chef Christian Lindner warnte vor weiteren Corona-Einschränkungen. Die aktuelle Pandemielage erlaube nach Auffassung der FDP "schon jetzt die Aufhebung vieler Freiheitseinschränkungen", sagte er in Berlin. Die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde kritisierte er als "verpasste Chance".

Details der neuen Teststrategie noch offen

Bund und Länder hatten zudem beschlossen, dass die meisten Getesteten ihre Corona-Tests ab Mitte Oktober selbst zahlen müssten - allerdings sind viele wichtige Details der neuen Teststrategie noch offen, wie sich am Mittwoch zeigte. Ungeklärt sei bislang, wie kontrolliert wird, dass jemand trotz der grundsätzlichen Kostenpflicht für die Tests ab Oktober noch Recht auf eine kostenlose Untersuchung hat, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.

Ab dem 11. Oktober müssen Bürgerinnen und Bürger laut den Bund-Länder-Beschlüssen von Dienstag für die bisher staatlich finanzierten Tests bezahlen. Für Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, soll dies aber nicht gelten.

Wie teuer die Tests künftig sein werden, "kann keiner wirklich sagen", sagte der Ministeriumssprecher. Dies werde "auf dem freien Markt" entschieden. Derzeit vergüteten die gesetzlichen Krankenkassen einen PCR-Test mit gut 43 Euro, für einen Antigen-Schnelltest würden elf Euro bezahlt. Dies könnten "Anhaltswerte" für die künftigen Preise sein. Unterstützung für arme Menschen zur Bewältigung der Testkosten ab Oktober ist nach Angaben des Bundessozialministeriums bisher nicht geplant.

Bleiben Tests für Heimbesucher kostenlos?

Der Sprecher des Gesundheitsministeriums konnte auch noch nicht sagen, ob auf die Forderung von Sozialverbänden eingegangen wird, Besucher von Pflege- und Altenheimen weiterhin kostenlos zu testen. "Die erneute Isolation von Menschen in Heimen muss unbedingt verhindert werden", forderte in diesem Zusammenhang die Linken-Pflegeexpertin Pia Zimmermann.

Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, begrüßte die Einführung kostenpflichtiger Corona-Tests für Ungeimpfte als folgerichtig und nachvollziehbar. Wer sich trotz aller niedrigschwelligen Impfangebote jetzt gegen die Impfung entscheide, der sorge letztlich dafür, dass die Pandemie weitergehe, sagte Buyx dem Sender "Phoenix". Zustimmung zur geplanten Kostenpflicht für Tests kam auch von Ärzte- und Kommunalverbänden.

Die 3G-Regel
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Die 3G-Regel

Medizinrechtler Lindner: Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes notwendig

Der Medizinrechtler Josef Franz Lindner von der Uni Augsburg sieht die Beschlüsse der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz kritisch und mahnte eine Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes an. Insbesondere der Inzidenzwert von 35, bei dem Ungeimpfte spätestens ab 23. August nur noch getestet Zutritt zu Restaurants oder Veranstaltungen bekommen, sei nicht mehr aussagekräftig, sagte Lindner in der BR24 Rundschau im BR Fernsehen.

Werte wie 35 und 50 kämen zwar im Infektionsschutzgesetz vor. Sie seien aber überholt, denn sie stammten aus einer Zeit, als noch kein Impfstoff verfügbar war. Der Inzidenzwert müsse nun durch "aussagekräftige Gefährdungswerte" wie die Hospitalisierung ergänzt werden. Lindner geht davon aus, dass ein Ungeimpfter, der klage, Recht bekommen könnte.

Der Medizinrechtler kritisierte außerdem, dass aktuell noch immer im Infektionsschutzgesetz bei einer Inzidenz von 50 ein Lockdown vorgeschrieben sei. Auch dies müsse rasch geändert werden. Den gestrigen Corona-Gipfel bezeichnete Lindner als "konzeptionslos", da die eigentlichen Fragen nicht angegangen worden seien.

Die 3G-Regelung sieht der Augsburger Rechtswissenschaftler noch nicht als Impfpflicht durch die Hintertür, da der Einzelne die Möglichkeit habe, sich testen zu lassen. Die auch ins Spiel gebrachte mögliche 2G-Regelung hingegen sei schon nah an einer Impfpflicht, so der Medizinrechtler. Hotels jedoch, die nur Geimpfte beherbergen, hält Lindner für unproblematisch, da diese Regelung nicht der Staat auferlege, sondern der einzelne Hotelier. Dies sei rechtlich zulässig.

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