Bundestagswahl am 26. September 2021 - Fristen und Termine
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Bundestagswahl am 26. September 2021 - Fristen und Termine

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Termine und Fristen: Was passiert bis zur Bundestagswahl 2021?

Bis zur Bundestagswahl gibt es eine Menge an Terminen und Fristen, die Parteien, Bewerber und Wahlberechtigte beachten müssen. Wann kommen die Ergebnisse? Wie geht es nach der Wahl weiter? Hier haben wir alles sortiert.

Nicht-etablierte Parteien müssen zur Wahl zugelassen werden. Wahlberechtigte sollten darauf achten, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und den Wahlschein bekommen. Welche Fristen und Stichtage wichtig sind - und was am Wahltag und danach passiert: all das haben wir hier im Text für Sie zusammengestellt.

Wahlscheine und Briefwahl für die Bundestagswahl

Frühestens am 03. August werden die Wahlscheine erstellt, die jede und jeder Wahlberechtigte spätestens am 05. September im Briefkasten haben sollte. Bis zum 24. September um 18.00 Uhr – das sind zwei Tage vor der Wahl – können die Wahlscheine beantragt werden. In Ausnahmefällen (siehe unten) geht das noch bis 15.00 Uhr am Wahltag selbst.

Mit dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung Anfang September besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Das dazu benötigte Formular ist auf der Rückseite des Wahlscheins zu finden. Auch hier gibt es Fristen: Der letztmögliche Termin zur Beantragung der Unterlagen ist der 24. September. Bis zum 26. September um 18 Uhr müssen die Unterlagen bei der angegebenen Adresse eingetroffen sein.

Grafik: Wichtige Termine für die Briefwahl

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Zeitplan für Briefwahl

Wählerverzeichnis

Am 15. August werden alle Wahlberechtigten ins Wählerverzeichnis eingetragen, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind. Den Eintrag ins Wählerverzeichnis können Wahlberechtige noch bis zum 05. September beantragen. Das betrifft vor allem im Ausland lebende Deutsche.

Zwischen 06. September und 10. September hat jede/r die Möglichkeit, bei der Gemeinde das Wählerverzeichnis einzusehen und gegen eine mögliche Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit Einspruch zu erheben. Bis zum 16. September muss die Entscheidung der Gemeinde zugestellt sein. Gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt werden, und zwar bis zum 18. September. Die Beschwerde muss bei der Gemeinde eingereicht werden, geht aber an den Kreiswahlleiter. Dieser hat mit einer Entscheidung Zeit bis zum 22. September.

Spätestens am 20. September – sechs Tage vor der Wahl – muss die Gemeinde den Beginn und das Ende der Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren öffentlich bekanntmachen.

Der Tag der Bundestagswahl – 26. September 2021

Prognosen, Hochrechnungen und Endergebnis der Bundestagswahl

Abhängig davon, welche Überraschungen die Pandemielage bereit hält, werden Sie am Wahltag auf BR24.de wie folgt fündig:

  • Prognose: 18.00 Uhr - deutschlandweit und für Bayern.
  • Erste Hochrechnung: 18.15 bis 18.30 Uhr mit den deutschlandweiten Zahlen - und gegen 19.00 Uhr mit den Zahlen für Bayern.
  • Vorläufiges amtliches Endergebnis: Es kann eine lange Nacht werden. Das Wahlforschungsinstitut Infratest Dimap rechnet damit, dass das vorläufige Endergebnis weit nach Mitternacht kommt oder sogar erst am frühen Morgen feststeht. Das Ergebnis für Bayern ist vermutlich schneller da - kurz nach Mitternacht, spätestens um 01.00 Uhr.

Der Tag nach der Bundestagswahl – 27. September 2021

An diesem Tag wird nochmal viel gerechnet – es geht um die endgültige Ermittlung der Ergebnisse und der Gewählten: Der Kreiswahlausschuss stellt das endgültige Ergebnis der Erststimme und der/die im Wahlkreis Gewählte/n in öffentlicher Sitzung fest. Alle, die ein Direktmandat bekommen haben, werden vom Kreiswahlleiter benachrichtigt. Zugleich stellt der Landeswahlausschuss das Zweitstimmenergebnis (Listenwahl) im jeweiligen Bundesland fest – ebenfalls in öffentlicher Sitzung. Nun kommt der Bundeswahlausschuss an die Reihe, der das Gesamtergebnis der Landeslistenwahl und der gewählten Landeslistenbewerber öffentlich feststellt und die künftigen Angeordneten benachrichtigt.

Außerdem werden nun alle gewählten Bewerberinnen und Bewerber und – für jedes Bundesland extra - die Sitzverteilung bekanntgegeben.

Mitglieder des Bundestags

Spätestens am 26. Oktober – einen Monat nach der Wahl – erwerben die Gewählten die Mitgliedschaft im Bundestag – nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages.

Am 26. November – zwei Monate nach der Wahl – endet die Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag. Diesen Einspruch kann jede/r Wahlberechtigte erheben – außerdem die Landeswahlleiter, der Bundeswahlleiter und der oder die Präsident/in des Bundestages.

Und wann ist die Wahl zum Kanzler oder zur Kanzlerin?

Das legt das Grundgesetz nicht fest. Im dritten Absatz des Artikels 69 steht lediglich, dass die/der amtierende Kanzlerin oder Kanzler auf Bitten des Bundespräsidenten verpflichtet ist, die Amtsgeschäfte so lange weiterzuführen, bis er eine/n neue/n Regierungschef/in ernannt hat.

Nach der Bundestagswahl 2017 dauerte es übrigens 171 Tage bis zur Wahl der Bundeskanzlerin. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik war diese Zeitspanne so groß. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt, dem er/sie nicht angehören muss.

Dieser Artikel basiert im Wesentlichen auf Angaben des Bundeswahlleiters. Zur Bundeswahlordnung gelangen Sie hier.