Briefwahl bei der Bundestagswahl: So geht’s
Bildrechte: dpa/pa

Briefwahl bei der Bundestagswahl: So geht’s

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Briefwahl: Ab wann beantragen und wie das im Detail funktioniert

Fast 30 Prozent der Wählerinnen und Wähler haben bei der Bundestagswahl 2017 per Briefwahl abgestimmt. Wegen der Corona-Pandemie könnten es heuer noch mehr werden. Wie die Briefwahl funktioniert und was zu beachten ist, erklären wir hier.

Bundeswahlleiter Georg Thiel erwartet wegen der Corona-Pandemie bei der Bundestagswahl einen Rekordanteil von Briefwählern. Eine automatische Übersendung der Briefwahlunterlagen sieht Thiel aber trotz der Pandemie kritisch. "Ich glaube, das würde der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Leitbild der Urnenwahl nicht entsprechen", sagte er. Die Urnenwahl sei vorrangig gewollt, die Briefwahl "zugelassen". Und so funktioniert die Briefwahl:

Wie beantrage ich die Briefwahl?

Die Wahlbenachrichtigung sollte jede Wählerin und jeder Wähler spätestens drei Wochen vor der Wahl im Briefkasten haben – also am 5. September. Die Briefwahl beantragen Sie mit dem Formular auf der Rückseite des Wahlscheins. Das füllen Sie aus und schicken es an die angegebene Adresse.

Grafik: Wichtige Termine für die Briefwahl

Bildrechte: BR24
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Zeitplan für Briefwahl

Brauche ich unbedingt eine Wahlbenachrichtigung?

Wer nicht so lange warten will, kann schon vorher den Wahlschein bei der Gemeinde des Erstwohnsitzes beantragen. Die Unterlagen werden allerdings frühestens Anfang August fertiggestellt sein.

Telefonische Anträge sind nicht möglich, es geht nur schriftlich (auch per E-Mail) oder online – oder man schaut persönlich bei seiner Gemeinde vorbei.

Bildrechte: pa/dpa
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Wahlbenachrichtigung

Welche Angaben muss ich machen?

Egal, ob Sie auf die Wahlbenachrichtigung warten oder schon vorher einen Antrag stellen wollen, diese Angaben sind erforderlich: Name, Vornamen, Geburtsdatum und die Anschrift des Hauptwohnsitzes.

Kann ich die Briefwahl auch für andere beantragen?

Das geht, aber nicht online und auch nicht per E-Mail. Sie müssen eine schriftliche Vollmacht des oder der Wahlberechtigten vorlegen – und diese zusammen mit dem Antrag zur Gemeinde schicken oder dort vorbeibringen. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich beim Ausfüllen und Abschicken des Antrags helfen lassen.

Wohin kann ich mir die Wahlunterlagen schicken lassen?

Die Wahlunterlagen kommen automatisch an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes. Sie können sie sich aber auch auf Antrag woanders hinschicken lassen – zum Beispiel an den Urlaubsort.

Bis wann muss ich die Briefwahl spätestens beantragen?

Spätestens bis zum Freitag vor der Wahl, das ist der 24. September 2021, um 18.00 Uhr können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. In bestimmten Fällen geht das noch bis zum Wahltag, also dem 26. September, um 15.00 Uhr. Zum Beispiel bei akuter, nachgewiesener Erkrankung.

Auf dem Postweg bekommt man die Unterlagen dann allerdings nicht mehr. Wenn Sie selbst nicht dazu in der Lage sind, müssen Sie eine/n Bevollmächtigte/n bei der Gemeinde vorbeischicken. Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln muss dort bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag vorliegen.

Briefwahl gleich an Ort und Stelle?

Wer ohnehin bei der Gemeinde vorbeischaut, um die Wahlunterlagen abzuholen, kann gleich an Ort und Stelle wählen – vorausgesetzt, er macht das unbeobachtet. Die Gemeinde bewahrt den Umschlag mit den Stimmzetteln bis zum Wahltag um 18.00 Uhr auf. Ab dann erst werden die Stimmen ausgezählt.

Ich bin im Ausland – kann ich auch dort per Briefwahl wählen?

Ja, das geht. Allerdings müssen Sie in diesem Fall das Porto selbst bezahlen. Im Inland übernimmt die Gemeinde die Kosten. Und man sollte den Wahlbrief möglichst frühzeitig abschicken, so dass er spätestens am Wahltag um 18.00 Uhr bei der Gemeinde eintrifft.

Wann bekomme ich die Briefwahlunterlagen?

Frühestens sechs Wochen vor der Wahl – also Mitte August.

Welche Unterlagen gehören zur Briefwahl?

Zur Briefwahl bekommen Sie folgende Unterlagen zugeschickt – oder können sie abholen:

  • den Wahlschein
  • den Stimmzettel, auf dem Sie die Parteienliste und/oder den/die Direktkandidaten oder -kandidatin ihrer Wahl ankreuzen
  • einen kleinen blauen Umschlag nur für den Stimmzettel
  • einen großen roten Umschlag, mit dem Sie alles (den blauen Umschlag mit dem Stimmzettel und den Wahlschein) an die Gemeinde schicken.
Bildrechte: pa/dpa
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Briefwahl: blauer und roter Umschlag

Wie wähle ich per Briefwahl?

Sie haben zwei Stimmen: Eine für den oder die Direktkandidaten oder -kandidatin aus ihrem Wahlkreis, eine für die Listen der Parteien. Kreuzen Sie den Kandidaten und/oder die Liste Ihrer Wahl an.

  • Anschließend stecken Sie den Stimmzettel in den blauen Umschlag und kleben diesen zu.
  • Unten auf dem Wahlschein finden Sie eine „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Diese versehen Sie mit Datum und Ihrer Unterschrift.
  • Den Wahlschein und den blauen Umschlag mit dem Stimmzettel stecken Sie nun zusammen in den großen roten Umschlag, den Sie ebenfalls zukleben.
  • Den roten Umschlag werfen Sie nun in den nächsten Postkasten, bringen ihn zur Post – oder persönlich bei der Gemeinde vorbei.
  • Im Inland können Sie den Wahlbrief einfach ohne Briefmarken in den Briefkasten werfen. Verschicken Sie ihn aus dem Ausland, müssen Sie die Portokosten selbst tragen.
Bildrechte: pa/dpa
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Bundestagswahl: Der Stimmzettel

Kann ich den Wahlbrief auch woandershin schicken?

Nein. Sie können den Umschlag nur an die aufgedruckte Adresse schicken – oder dort vorbeibringen.

Was ist, wenn der Wahlbrief nicht rechtzeitig ankommt?

Dann ist Ihre Stimme verloren. Der Wahlbrief muss – auf welchem Weg auch immer – spätestens am Wahltag, dem 26. September 2021, um 18.00 Uhr an der auf dem roten Umschlag angegebenen Adresse eingetroffen sein.

Briefe, die später ankommen, werden bei der Stimmauszählung nicht mehr berücksichtigt. Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eintrifft, trägt die/der Wahlberechtigte selbst.

Bis wann muss ich den Wahlbrief spätestens abschicken?

Um sicherzustellen, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig ankommt, empfiehlt der Bundeswahlleiter, ihn spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abzusenden. Da der Samstag offiziell als Werktag gilt, wäre das Donnerstag, der 23. September.

Generell gilt: Wer auf Nummer sicher gehen will, schickt den Wahlbrief am besten so früh wie möglich ab. Die Verantwortung für das rechtzeitige Eintreffen des Briefs trägt - wie gesagt - der Wähler oder die Wählerin.

Ich möchte keine Briefwahl machen, aber woanders wählen, geht das?

Das geht nur sehr beschränkt. Sie können Ihre Stimme nur in Ihrem Wahlkreis abgeben, also in dem Gebiet, in dem Ihre Direktkandidaten und -kandidatinnen zur Wahl stehen.

Innerhalb des Wahlkreises können Sie allerdings in einem anderen Wahlbezirk wählen. Dazu bringen Sie Ihren Wahlschein einfach zur Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk ihres Wahlkreises mit.

Briefwahl und Wahlgeheimnis

Das Wahlgeheimnis muss auch bei der Briefwahl gewahrt werden. Sie dürfen zum Beispiel die Wahlunterlagen nicht an Dritte weitergeben, und Sie müssen Ihre/n Favoriten auf dem Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen. Dennoch ist im privaten Umfeld nicht vollständig gewährleistet, dass jede Wählerin und jeder Wähler seine Stimme/n selbst und im Geheimen abgibt.

Das Bundesverfassungsgericht hat auf die – im Gegensatz zur Urnenwahl – fehlende öffentliche Kontrolle bei der Stimmabgabe hingewiesen, ist aber zu einer abwägenden Entscheidung gekommen. Die Briefwahl diene "dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen." Die Briefwahl erklärte das Gericht deshalb im Juli 2013 für verfassungsgemäß.

Desinformation zur Briefwahl

Desinformationskampagnen versuchen auch heuer, die Legitimität der Bundestagswahlen anzuzweifeln und die Briefwahl in Misskredit zu bringen.

Bundeswahlleiter Georg Thiel begegnet Zweifeln am korrekten Ablauf der Briefwahl so: "Wir haben seit 1957 keine Ansatzpunkte dafür gehabt, dass die Wahlen insgesamt dadurch manipulationsanfälliger geworden sind." Es stimme auch nicht, dass die Urnen, in denen Briefwahlstimmen landen, geöffnet werden könnten und das Wahlergebnis so verfälscht werden könne.

Nützliche Links

"Darüber spricht Bayern": Der neue BR24-Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!