Elektronische Gesundheitsakte
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Die elektronische Gesundheitsakte: was bringt sie und wie funktioniert's?

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Bundestag bringt E-Rezept und E-Patientenakte auf den Weg

Im Gesundheitswesen hat der Bundestag das "digitale Zeitalter" mit mehreren Gesetzen eingeläutet: Herzstück sind die elektronische Gesundheitsakte und das E-Rezept. 2024 und 2025 wird es ernst. Sind bis dahin alle Fragen geklärt?

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"Endlich nach vorne gehen" und "den Anschluss finden": Bevor der Bundestag neue Digitalgesetze für das deutsche Gesundheitssystem auf den Weg gebracht hatte, blickte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einer Rede 20 Jahre zurück. Er sprach von einem Einstieg in die Digitalisierung mit der sogenannten elektronischen Patientenkarte - doch wenig habe sich seither verändert, wie Lauterbach resümierte. Das soll sich nach Willen der Ampel-Koalition jetzt unter anderem mit dem E-Rezept und der elektronischen Patientenakte (ePA) ändern.

ePA wird Normalfall - außer Patienten widersprechen

Der Bundestag stimmte am Donnerstag Gesetzesentwürfen von Lauterbach zu, wonach etwa die Nutzung der ePA flächendeckend ausgeweitet wird. Diese soll ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt, die Nutzung zum Normalfall werden. Wer das nicht möchte, muss aktiv widersprechen - die sogenannte Opt-Out-Lösung. Mit der ePA sollen die Versicherten zum Beispiel eine vollständige digitale Medikationsübersicht erhalten oder Arztbriefe und Befundberichte abrufen können. Dabei bestimmt der Patient, was gespeichert und gelöscht wird, Befunde können für bestimmte Ärzte gesperrt werden.

Zurzeit seien Gesundheitsdaten verteilt oder einfach nicht da, weshalb es zu Fehldiagnosen und unnötigen Doppeluntersuchungen komme, begründete Lauterbach sein Vorhaben. Krankenkassen sollen bis 15. Januar 2025 die E-Akten einrichten, abrufbar sollen sie mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Kassen sein. 2021 wurde dies schon als Angebot eingeführt - doch bislang nur von rund einem Prozent der Patienten genutzt. Lauterbach verfolgt das Ziel, dass im übernächsten Jahr 80 Prozent der gesetzlich Versicherten eine ePA nutzen. Befüllen Ärzte die E-Akte nicht, drohen Sanktionen. Allerdings ist noch unklar, ob die technischen Praxissysteme ausreichend funktionieren. Das bezweifeln zumindest Hausärzte.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, sagte: "Wir setzen den Betroffenen eine Brille auf, mit der sie sehen können, was über sie gespeichert ist." Auch die CDU unterstütze die Gesetze "grundsätzlich", wie der Abgeordnete Erwin Rüddel sagte. Sie wiesen in die richtige Richtung - es gebe aber auch Mängel: Die elektronische Patientenakte hätte beispielsweise stärker auf den jeweiligen Nutzen ausgerichtet werden müssen.

E-Rezept ab 1. Januar 2024 Pflicht

E-Rezepte wiederum sollen Anfang 2024 zum Standard werden. Sie sind schon seit einiger Zeit anstelle der gewohnten rosa Zettel in Apotheken einlösbar, per elektronischer Gesundheitskarte, App oder mit einem Papierausdruck. Das Gesetz macht es nun vom 1. Januar 2024 an für Ärzte verpflichtend, Rezepte elektronisch auszustellen.

Durchbruch für die Forschung - aber wirklich anonym?

Die Abgeordneten beschlossen zudem eine weitere Vorlage des Ministers, um Gesundheitsdaten von Patienten besser für die Forschung nutzbar zu machen. "Die Zwecke bestimmt der Patient selbst", stellte Lauterbach heraus. An einer zentralen Zugangstelle sollen Daten verschiedener Quellen verknüpft werden - etwa aus Krebsregistern und von Kassen. Dabei sollen Daten verschlüsselt werden. Doch Kritikern geht es darum, wie weit solche pseudonymisierten Daten wieder bestimmten Personen zugeordnet werden können.

Lauterbach sagte, dieser Schritt sei ein Durchbruch für die Forschung, um die Versorgung zu verbessern. Ein Forschungsdatenzentrum soll dafür als Mittler und Koordinator zwischen den datenhaltenden Stellen und den Datennutzenden ausgebaut werden. Pharmaindustrie und Wissenschaft sollen hier Anträge zur Nutzung von Daten für bestimmte Forschungszwecke stellen können. Entscheidend soll sein, dass die Projekte dem Gemeinwohl dienen. Die Krankenkassen sollen grundsätzlich nicht auf die Daten der Patientenakte zugreifen können, sondern nur auf die Abrechnungsdaten. Diese liegen ihr schon heute vor. Neu ist, dass die Krankenkassen auf Grundlage der Abrechnungen ihre Versicherten auf bestimmte Gesundheitsgefährdungen und Krankheitsrisiken scannen dürfen. Sie dürfen ihnen dann Hinweise schicken - etwa, um eine nötige Krebsvorsorge zu empfehlen.

Reaktionen aus der Gesundheitsbranche

"Dass das E-Rezept ab 2024 nun auch für die Arztpraxen verpflichtend eingeführt wird, ist nur konsequent", teilte Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes, nach dem Beschluss mit. Noch holpere das neue Verordnungssystem an etlichen Stellen. Er begrüßte auch die grundsätzliche Ausrichtung der beiden neuen Digitalgesetze, aber: "Die Digitalisierung des Gesundheitswesens kann, soll und muss die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern. Sie darf aber niemals zulasten von technischer Funktionsfähigkeit und persönlichem Datenschutz gehen." Die ePA müsse daher funktionsfähig und patientenfreundlich ausgestaltet werden.

Patientenschützer kritisieren die verabschiedeten Gesetze: "Schwerstkranke und Pflegebedürftige, die ihre informationelle Selbstbestimmung ausüben wollen, werden durch die Einführung der elektronischen Patientenakte benachteiligt", erklärte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Das heute bestehende Recht auf einen Medikationsplan in Papierform werde ihnen künftig verwehrt. Nachteile für diese Patientengruppe sieht Brysch auch, weil wichtige Altbefunde nicht eingepflegt werden müssten. Zudem blieben digital unerfahrene Menschen außen vor. Auch die Weitergabe anonymisierter Daten an die pharmazeutische Forschung kritisierte er.

Die Sicherheit der Gesundheitsdaten ist im Zuge der Gesetze ein Streitpunkt. Aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten bleiben bei der elektronischen Patientenakte zu viele Fragen unklar, etwa, wie Patienten ihre Daten sperren können.

Mit Informationen von AFP, KNA und dpa

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