Der leere Bundestag: Sitze im Plenum
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Der Bundestag besteht derzeit aus 736 Abgeordneten.

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Bundesrat billigt Wahlrechtsreform - Bayern will klagen

Das Vorhaben dürfte vor dem Bundesverfassungsgericht landen: Der Bundesrat hat der Wahlrechtsreform zugestimmt, 106 Sitze im Bundestag sollen wegfallen. Zwei Parteien sorgen sich um ihre Mandate. Nicht nur der Freistaat kündigt eine Klage an.

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Der Bundestag soll wieder kleiner werden: Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die umstrittene Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition passieren lassen. Für den Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen, gab es in der Länderkammer keine Mehrheit. Damit kann das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtige Vorhaben zwar in Kraft treten. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte aber eine Klage des Freistaats vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen an. Auch die Linkspartei will gegen die Reform klagen.

Das Vorhaben sei politisch falsch, verfassungswidrig und spalte Deutschland. "Ganze Regionen werden benachteiligt und ausgegrenzt", sagte Söder im Bundesrat. Kritik kam auch von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Er nannte das Gesetz "schlecht" und "falsch". Es schade der parlamentarischen und generell der Demokratie.

  • Zum Artikel: Wahlrecht in Deutschland: Am Anfang reichten sieben Stimmen

630 statt 736 Abgeordnete: Was sieht die Wahlrechtsreform vor?

Mit der Reform soll die Zahl der Abgeordneten im momentan auf 736 Abgeordnete angewachsenen Bundestag auf 630 begrenzt werden. Erreicht werden soll das durch die Abschaffung der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate und der sogenannten Grundmandatsklausel.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Erststimmen mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Um das Kräfteverhältnis der Parteien nach Zweitstimmen wiederherzustellen, wurden diese Überhänge bisher mit Ausgleichsmandaten aufgefüllt. Das hat den Bundestag immer größer gemacht.

Was bei Überhangmandaten passiert - und was sich noch ändert

Kommt es künftig dazu, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, soll laut Wahlrechtsreform bei den Direktkandidaten von hinten weggekürzt werden: Diejenigen mit dem schwächsten Ergebnis bekommen keinen Sitz im Bundestag mehr, damit entfiele anschließend das Auffüllen mit Ausgleichsmandaten, um das Kräfteverhältnis wieder herzustellen.

Dazu soll die Zweitstimme mehr Bedeutung erhalten - Wahlkreisgewinner bekommen allerdings unter Umständen keinen Sitz im Bundestag. Dies könnte besonders die CSU treffen. Abgeschafft werden soll die sogenannte Grundmandatsklausel. Die ermöglicht es bisher Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzuziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde landen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei. Die CSU kam 2021 auf 5,2 Prozent, gewann aber fast alle Direktmandate in Bayern. CSU und CDU bilden im Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft.

Der Bundestag hatte die Reform Mitte März mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen unter scharfem Protest von Union und Linken beschlossen.

Mit Informationen von dpa und AFP

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