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Empfangsgebäude des Bundesgerichtshofes (BGH)

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Bundesgerichtshof weist Haftbeschwerde von Franco A. ab

Der wegen Terrorverdachts festgenommene Bundeswehroffizier Franco A. bleibt weiter in Haft. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) wies seine Haftbeschwerde ab.

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Franco A. steht im Verdacht, gemeinsam mit zwei Komplizen einen rechtsradikal motivierten Anschlag unter anderem auf Politiker geplant zu haben. Hierfür sollen die Beschuldigten bereits Schusswaffen gekauft und auf dem Flughafen in Wien versteckt haben.

Deutsch-syrisches Doppelleben

Der Ende April festgenommene Oberleutnant hatte monatelang ein Doppelleben geführt und sich als syrischer Flüchtling ausgegeben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte ihm in dieser Zweitrolle einen Schutzstatus zu. Mit der fiktiven Identität wollte A. offenbar nach einem Anschlag den Verdacht auf Flüchtlinge lenken.

Ausreichende Gründe für U-Haft

Der BGH ließ offen, ob die bisherigen Ermittlungen einen ausreichenden Tatverdacht für einen Anschlag belegen. Ein dringender Tatverdacht bestehe aber in jedem Fall wegen der vorgeworfenen Verstöße gegen die Waffengesetze und wegen des vorgeworfenen Betrugs als Scheinflüchtling. Dies allein reiche als Grund für die weitere Untersuchungshaft aus.