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Bundesanwalt Herbert Diemer während des Plädoyer-Vortrags (Archivfoto)

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Bundesanwaltschaft sieht besondere Schwere der Schuld

Für jeden einzelnen Mord sei die Strafe fällig, betont Herbert Diemer. Der Bundesanwalt hat vor dem Oberlandesgericht München lebenslange Haft für die Hauptangeklagte im Prozess um die mutmaßliche rechte Terrorzelle NSU, Beate Zschäpe, gefordert.

Die Anträge der Anklagebehörde zu den Fragen besonderer Schwere der Schuld oder Sicherungsverwahrung werden im Lauf des auf mehrere Stunden angelegten letzten Vortragsteils des Bundesanwalts Herbert Diemers noch erwartet. Mit dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft war bereits vor der Sommerpause nach über vierjährigem Prozess begonnen worden. Derzeit ist Verhandlungspause. Noch ist der Schlussvortrag von Herbert Diemer nicht zu Ende und damit ist offen, ob die Bundesanwaltschaft auch eine anschließende Sicherungsverwahrung für Zschäpe fordern wird.

Aus den bisherigen Ausführungen Diemers geht hervor, dass die Karlsruher Behörde  alle Tatvorwürfe gegen die Hauptangeklagte Zschäpe bestätigt sieht. Sie ist nach Auffassung des Bundesanwalts und seiner Kollegen, Oberstaatsanwältin Anette Greger und Bundesanwalt Jochen Weingarten, Mittäterin der zehn Morde, des Mordversuchs am Polizisten Martin A., der drei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle, die dem "Nationalsozialistischen Untergrund" angelastet werden. 

"Kein Bild einer abnormen Persönlichkeit"

Hinsichtlich etwaiger Schuldunfähigkeit sagte Diemer, auch die Persönlichkeit von Zschäpe weise keine so abnormen Züge auf, dass von einer psychischen Störung zu sprechen wäre. Im Übrigen habe der Sachverständige das Bild einer akzentuierten Persönlichkeit gezeichnet. Es liege nicht das Bild einer schweren abnormen Persönlichkeit vor. Die Ausführung des renommierten Sachverständigen Henning Saß hätten überzeugend gewirkt. 

Auch die vier weiteren Angeklagten müssen mit hohen Haftstrafen rechnen

Ebenfalls klar wurde aus dem Plädoyer, dass man auch die vier weiteren Angeklagten - Ralf Wohlleben, André E, Holger G. und Carsten S. - für schuldig im Sinne der Anklage hält. Drei von ihnen müssen deshalb wohl mit hohen Haftstrafen rechnen. Nur der mutmaßliche Waffenlieferant Carsten S. kommt vielleicht etwas besser davon. Als einziger legte er ein volles Geständnis ab. Und er zeigte von Prozessbeginn an Reue und den Willen zu Aufklärung und Wiedergutmachung.

Zu André E. sagte Diemer, dass die Bundesanwaltschaft die Anklage erweitert habe. Ihm werde nun vorgeworfen: Beihilfe zum versuchten gemeinschaftlichen Mord, zum besonders schweren Raub, zu schwerer gemeinschaftlicher Erpressung.

Rechtsextremisten im Publikum

Am 382. Verhandlungstag sind Zuhörer- und Presseplätze im Justizzentrum nicht restlos gefüllt. Im Publikum jedoch unter anderem der Neonazi André K. aus Jena und der verurteilte Rechtsterrorist Karl-Heinz Satzberger. aus München .Die Bundesanwaltschaft will heute. nach acht Verhandlungstagen, ihr Plädoyer abschließen. Auch das Strafmaß für die vier mitangeklagten mutmaßlichen NSU-Helfer soll gefordert werden. Nach der Bundesanwaltschaft sind in den kommenden Wochen die Nebenkläger mit ihren Plädoyers an der Reihe, anschließend die Verteidigung. Mit einem Urteil in dem Mammutprozess wird in einigen Monaten gerechnet.