Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an.
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Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an.

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Bund entlastet Gas- und Wärmekunden mit 4,3 Milliarden Euro

Für die Dezember-Soforthilfe hat der Bund bislang über vier Milliarden Euro zur Entlastung von Gas- und Fernwärmekunden ausgegeben. Die Hilfe ist die erste Stufe der Gaspreisbremse; diese wird wohl im März und rückwirkend ab 1. Januar greifen.

Der Bund hat Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Abschlägen für Gas und Wärme im Dezember mit 4,3 Milliarden Euro entlastet. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Samstag in Berlin mit. Mit der sogenannten Dezember-Soforthilfe entfielen die Abschläge für private Haushalte. Entlastet wurden auch kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Anspruch hatten auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen. "Dies dämpfte den Energiepreisanstieg für die Verbraucherinnen und Verbraucher", erklärte das Ministerium.

Rund 20 Millionen Haushalte profitieren

Laut Energie-Branchenverband BDEW profitieren rund 20 Millionen Haushalte von der Soforthilfe. Das Ziel war, den Energiepreisanstieg infolge des Stopps russischer Energielieferungen im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zu dämpfen. Die Befreiung von den Abschlägen erfolgte automatisch. Bei Mieterinnen und Mietern sollte die Entlastung zumeist mit der nächsten Betriebskostenabrechnung ankommen.

Für die Entlastungen können die Energieversorger noch bis Ende Februar Anträge auf Vorauszahlung stellen, so das Ministerium. 3.590 Anträge im Gesamtvolumen von 4,4 Milliarden Euro seien bisher eingegangen, 3.212 seien inzwischen abgearbeitet.

Weitere Entlastungen durch Gas-, Wärme- und Strompreisbremse

Weitere Entlastungen gibt es mit der Gas- und Wärmepreisbremse sowie der Strompreisbremse. Die ab März geltenden Preisbremsen wirken rückwirkend auch für Januar und Februar. Seit 9. Januar können auch Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen sowie Selbstversorger Vorauszahlungen für Entlastungen beantragen, die mit der Gas- und Wärmepreisbremse eingeführt wurden. Auszahlungen sind laut Ministerium ab 1. Februar geplant.

Mit der Entgegennahme und Prüfung der Erstattungsanträge der Versorger beauftragte der Bund die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers. Die Auszahlungen erfolgen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Hausbanken der Versorgungsunternehmen. Anträge können noch bis Ende Februar eingereicht werden.

Wirtschaftsweise warnt vor steigendem Verbrauch

Die Wirtschaftsweise Grimm warnte angesichts sinkender Preise vor einer Gasknappheit durch wieder steigenden Verbrauch. Sie halte es für "gut vorstellbar", dass wegen der gesunkenen Großhandelspreise vor allem die Industrie wieder deutlich mehr Gas verbrauche, sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Bis zum kommenden Winter muss es oberste Priorität haben, einen Puffer zu behalten, um auf eine angespanntere Versorgungslage reagieren zu können", sagte Grimm, die Mitglied des Sachverständigenrates ist. Unter Umständen müsse die Bundesregierung Anreize setzen, damit weiterhin Gas gespart werde, forderte sie.

Die Wirtschaftsweise verwies zudem auf die wieder steigende Nachfrage aus China durch das Ende des dortigen Corona-Lockdowns. Auch deshalb werde der kommende Winter "auf jeden Fall herausfordernd". Erst ab kommendem Jahr sei zu erwarten, dass die Kapazitäten für den Flüssiggas-Import ausreichen, um die Lage zu entspannen, sagte Grimm voraus. Die Preise würden sich allerdings auch dann noch "auf einem höheren Niveau einpendeln als vor der Krise".

Mit Informationen von dpa und AFP.

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