Topf auf brennendem Gasherd
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Warum die sinkenden Gaspreise noch nicht beim Kunden ankommen

Der kurzfristige Gaspreis hat an der Energiebörse den tiefsten Stand seit Beginn des Ukraine-Kriegs erreicht. Viele Kunden hoffen, dass sich das auf der Rechnung zeigt. Bis der Preisvorteil bei den Verbrauchern ankommt, wird es aber noch dauern.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Der Gaspreis hat an der Energiebörse zwar seit Beginn des Ukraine-Kriegs den tiefsten Stand erreicht. Aber die Preise sind damit noch weit vom Niveau der letzten Jahre entfernt. Für private Verbraucher besteht deshalb wenig Hoffnung auf baldige Preissenkungen in ihren Tarifen bei Energieversorgern.

Vorerst gelten die angekündigten Preiserhöhungen weiter

Viele private Gaskunden haben vor dem Winter Post von ihrem Versorger bekommen mit angekündigten Preiserhöhungen, die nun gelten. In ihren Schreiben begründeten die Anbieter das mit den stark gestiegenen Handelspreisen. Nun ist der europäische Gaspreis für kurzfristig verfügbare Lieferungen gleich zu Beginn des neuen Jahres auf unter 70 Euro je Megawattstunde und damit stark gefallen und zwar im sogenannten Terminkontrakt TTF für niederländisches Erdgas, das hier als Maßstab gilt.

Richtig billig ist das aber noch lange nicht. Außerdem kommt es nicht nur auf ein paar Tage mit niedrigeren Preisen an, sondern auf die langfristige Entwicklung. Versorger wie Stadtwerke müssen wegen der Liefersicherheit Gas im Schnitt mit Laufzeiten von zwei bis vier Jahren einkaufen. Diese Kontrakte können zum Teil wieder zurückgegeben werden, aber grundsätzlich dauert es lange, bis Preisänderungen an den Märkten beim privaten Verbraucher ankommen. Das hat auch Vorteile. So wirkten sich die extremen Rekordpreise im vergangenen Sommer zunächst auch nicht direkt auf die laufenden Verträge aus, welche die Kunden mit ihren Versorgern abgeschlossen hatten.

Zahlreiche Faktoren lassen den Gaspreis fallen

Im Moment sieht es dagegen wesentlich günstiger aus als vor dem Winter. Damals hielten pessimistische Marktbeobachter eine Gasmangellage mit Engpässen bei der Versorgung noch für möglich. Inzwischen gibt es diese Befürchtungen nicht mehr. Gründe dafür sind die milde Witterung, die Einsparungen von Unternehmen und Verbrauchern sowie die gut gefüllten Gasspeicher, für die jetzt auch verflüssigtes Erdgas (LNG) zur Verfügung steht. Der Gaspreis am Markt ist damit aber immer noch fast vier Mal so hoch wie 2020. Außerdem bleibt LNG voraussichtlich teurer als das frühere Erdgas aus den russischen Pipelines, weil es in der Herstellung und Lieferung einfach viel aufwändiger ist.

Für Versorger wie Stadtwerke und ihre Lieferverträge zählt vor allem die langfristige Entwicklung über mehrere Jahre und nicht der kurzfristigen Preis, der stark schwanken kann. Das Vergleichsportal Verivox berechnete (am 05. Januar 2023) einen Durchschnittspreis für private Neukunden von 15,4 Cent pro Kilowattstunde Gas. Für die meisten privaten Bestandskunden lohnt es sich damit offenbar noch nicht, den Versorger zu wechseln. Das liegt auch daran, dass zahlreiche staatliche Eingriffe in den Energiemarkt zugunsten der Verbraucher seit Dezember für Entlastung bei den Preisen sorgen.

Gaspreisbremse ab März mit maximal 12 Cent für 80 Prozent des Verbrauchs

Ab März tritt die Gaspreisbremse in Kraft, die der Bundestag billigte für einen Großteil des "üblichen Verbrauchs". Der soll anhand der vorangegangenen Jahre ermittelt werden und bis auf einen vergleichbaren Rest von 20 Prozent davon gedeckelt werden.

Wer es also schafft, ein Fünftel seines Vorjahresverbrauchs einzusparen mit weniger Heizung oder Warmwasser, könnte voll und ganz von der Gaspreisbremse profitieren.

Fernwärme deutlich günstiger – Entlastungspakete für Januar und Februar

Privatkunden und kleine Unternehmen sollen in diesem Rahmen maximal 12 Cent pro Kilowattstunde bezahlen müssen. Im Vergleich mit alten Tarifen für private Endverbraucher von vor dem Ukraine-Krieg entspricht das immer noch einer Preisverdoppelung.

Bessergestellt wurden Fernwärmekunden, die häufig von Stadtwerken beliefert werden und nun einen Bruttopreis von 9,5 Cent im Rahmen der Preisbremse garantiert bekommen. Auch hier gilt, wer mehr verbraucht als die 80 Prozent, zahlt höhere Preise. Darunter besteht die Möglichkeit einen Bonus zu erhalten.

Gewinnspannen der Gasversorger nur schwer zu überprüfen

Rückwirkend sollen alle Verbraucher zudem einen Entlastungsbeitrag für die Monate Januar und Februar bekommen, dessen Höhe aber ebenfalls noch nicht feststeht. Auch der Bund hat noch keinen Überblick, wie viel Gas zu welchem Preis in diesem Winter verbraucht wird. Die Bundesnetzagentur will die Preisgestaltung der Versorger überprüfen, was die Verbraucher nicht können. Auf ihren Jahresrechnungen erfahren die Haushalte nicht, zu welchem Preis etwa die Stadtwerke Gas eingekauft haben und wie hoch ihre Gewinnspanne beim Weiterverkauf ist.

Theoretisch ist es möglich, dass Versorger privaten Haushalten überhöhte Preise in Rechnung stellen und der Steuerzahler einen Teil davon über die staatliche Gaspreisbremse ausgleicht. Um solche Übergewinne zu verhindern, will die Bundesnetzagentur Abrechnungen überprüfen. Doch es gibt sehr viele unterschiedliche Tarife, die sich ständig ändern, und die Netzagentur hat bisher noch keine Erfahrungen gesammelt bei der Preiskontrolle der Energieversorger.

Laut Bundesnetzagentur ist die Gefahr einer Gasmangellage erstmal gebannt.
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Laut Bundesnetzagentur ist die Gefahr einer Gasmangellage erstmal gebannt.

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