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Dashcam filmt Verkehrsgeschehen

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BGH verkündet Urteil zu Dashcams

Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet heute, ob sogenannte Dashcams in Autos als Beweismittel zur Klärung von Verkehrsunfällen vor Gericht zugelassen werden. Vor allem Datenschutzbedenken sprachen bisher dagegen.

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Eine Tendenz zur Zulassung der etwa auf dem Armaturenbrett installierten kleinen Videokameras zeigte sich in der mündlichen Verhandlung in einem umstrittenen Fall, bei dem zwei Autofahrer in Sachsen-Anhalt beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidierten (Aktenzeichen: VI ZR 233/17). Der Kläger, Fahrer eines Wagens mit Dashcam, wollte mit Bildern seiner Videokamera beweisen, dass der andere Autofahrer bei dem Vorfall in Magdeburg seine Spur verlassen und seitlich auf ihn aufgefahren sei. Aber weder das Amts- noch das Landgericht hatten die Bilder berücksichtigt.

Dreierlei juristische Bedenken

Permanentes Filmen anderer ohne deren Einverständnis verstößt aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nicht nur gegen das Bundesdatenschutzgesetz, sondern auch gegen das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild. "Das nicht-anlassbezogene Betreiben einer Dashcam im öffentlichen Raum ist in Deutschland nicht legal", betonte Daniela Mielchen von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Außerhalb Deutschlands - vor allem in Russland - fahren sie schon häufiger im Auto mit. Doch auch hierzulande werden sie nach einer Umfrage des IT-Branchenverbands Bitkom immer beliebter: Zwar haben derzeit erst acht Prozent von 1.000 befragten Autofahrern eine solche Kamera. Weitere 13 Prozent wollen sie aber demnach in Zukunft auf jeden Fall nutzen. 25 Prozent können es sich vorstellen. Für ein hilfreiches Beweismittel halten sie fast drei Viertel der Befragten.

Furcht vor Typen wie "Knöllchen-Horst"

"Auch wenn eine Videoaufzeichnung als Beweismittel hilfreich sein kann, wollen wir keine Überwachung der Bürger durch den Bürger", sagte Oliver Malchow, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Wer sich als Hilfssheriff aufspielt und - wie ein als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordener Frührentner aus dem Harz - mit der Dashcam Jagd auf angebliche Verkehrssünder macht, dem droht sogar Filmverbot. Der Mann hatte Zehntausende angezeigt.

Die Gerichte sind sich in Sachen Dashcam nicht einig. So erkannte das Amtsgericht München mal die Minikamera als Beweismittel an, ein andermal verbot es die Verwertung unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wiederum hat 2016 als erstes Obergericht für schwerwiegende Verkehrsverstöße den Beweis durch eine Autokamera zugelassen. Damals ging es um das Überfahren einer Ampel, die schon länger Rot zeigte.