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Reisende sitzen in der Kabine einer Maschine der Lufthansa.

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BGH: Lufthansa muss Kosten für "Sky Marshals" übernehmen

Deutsche Luftfahrtunternehmen müssen "Sky Marshals", Flugsicherheitsbegleiter der Bundespolizei, während ihres Einsatzes kostenlos transportieren. Damit wies der Bundesgerichtshof (BGH) eine Millionenklage der Lufthansa als unbegründet zurück.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Die Unternehmen haben somit laut BGH keinen Anspruch auf Entschädigung von passagierbezogenen Zusatzkosten, "Sky Marshals" sind auf gefährdeten Strecken unerkannt an Bord und sollen im Ernstfall einen Terroranschlag verhindern. Die bewaffneten Zivilpolizisten fliegen seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auch in Deutschland regelmäßig mit. Sie müssen laut Gesetz kostenlos befördert werden. Die Lufthansa wollte für sie aber nicht noch Steuern, Einreise- oder Zollgebühren sowie Start- und Landeentgelte zahlen. Sie forderte mehr als 2,3 Millionen Euro an Kosten zurück. Das wies der Bundesgerichtshof nun zurück.