Die Unternehmen haben somit laut BGH keinen Anspruch auf Entschädigung von passagierbezogenen Zusatzkosten, "Sky Marshals" sind auf gefährdeten Strecken unerkannt an Bord und sollen im Ernstfall einen Terroranschlag verhindern. Die bewaffneten Zivilpolizisten fliegen seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auch in Deutschland regelmäßig mit. Sie müssen laut Gesetz kostenlos befördert werden. Die Lufthansa wollte für sie aber nicht noch Steuern, Einreise- oder Zollgebühren sowie Start- und Landeentgelte zahlen. Sie forderte mehr als 2,3 Millionen Euro an Kosten zurück. Das wies der Bundesgerichtshof nun zurück.
