Das Kabinett hat eine Verschärfung des Lobbyregisters gebilligt. Auf dem Bild zu sehen ist das Gebäude des Deutschen Bundestags (Symbolbild)
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Das Kabinett hat eine Verschärfung des Lobbyregisters gebilligt. Auf dem Bild zu sehen ist das Gebäude des Deutschen Bundestags (Symbolbild)

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Ampel will Lobbyregister aussagekräftiger machen

Die Bundesregierung will die Regelungen für das Lobbyregister verschärfen. Die Ampel will so erreichen, dass Interessenvertreter künftig Auftraggeber und Finanzierung offenlegen müssen. NGOs befürworteten den Beschluss, Kritik kam aus der Industrie.

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Das Lobbyregister des Bundestags soll nachgeschärft werden, um die Einflussnahme von Interessenvertretern auf die Gesetzgebung noch transparenter zu machen. Eine entsprechende Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen im Bundestag hat das Kabinett in Berlin beschlossen.

Interessenvertreter sollen künftig Angaben zu Auftraggeber und Finanzierung offenlegen müssen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Berlin. Die Organisationen Lobby Control und Transparency Deutschland befürworteten den Kabinettsbeschluss, Kritik kam aus der Industrie. Kirchen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften müssen sich weiter nicht ins Lobbyregister eintragen.

Lobbyisten sollen Auftraggeber und Finanzierung offenlegen

Das Lobbyregister wird seit Anfang 2022 auf der Internetseite des Deutschen Bundestags geführt. Es soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Professionelle Interessenvertreter müssen sich dort eintragen. Sie müssen Angaben zum Beispiel über ihre Auftraggeber und Themenbereiche sowie zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Lobbyisten sind verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro.

Ampel-Vereinbarung: Lobbyregister schnell nachschärfen

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, das noch zu Zeiten der großen Koalition beschlossene Lobbyregister schnell nachzuschärfen - unter anderem mit einem sogenannten exekutiven und legislativen Fußabdruck. Allen neuen Gesetzen soll entnehmbar sein, welche Interessenvertreter darauf Einfluss genommen haben.

"Das Lobbyregister wird sehr wesentlich erweitert", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin in der Bundespressekonferenz. Dass Kirchen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften weiter außen vor bleiben, begründete er mit ihrer besonderen, verfassungsrechtlich geschützten Rolle.

LobbyControl fordert weitere Schritte

Zu den weiteren Verschärfungen gehört, dass die wesentlichen Stellungnahmen von Lobbyisten hochgeladen werden müssen, um sie nachvollziehbar zu machen. Zudem muss künftig der Wechsel von Mandats- und Amtsträgern auf die Seite der Interessenvertreter öffentlich gemacht werden. Es wird auch nicht mehr möglich sein, Finanzangaben zu verweigern. Und: Lobbyisten müssen auch angeben, wenn sie nicht die Interessen ihres eigentlich Auftraggebers vertreten, sondern die einer dritten Seite. So sollen Kettenbeauftragungen deutlich werden.

Die Organisation LobbyControl forderte weitergehende Schritte. Ihr Fachmann Timo Lange erklärte: "Wir sehen großes Potenzial darin, das Transparenzinstrument künftig aussagekräftiger zu machen und Lücken zu schließen." So müssten zum Beispiel alle Lobbyakteure gezwungen werden, aussagekräftige Angaben darüber zu machen, worauf ihre Interessenvertretung abzielt.

Keine Registerpflicht für Kirchen und Gewerkschaften

Die NGO Transparency Deutschland erklärte, das Vorhaben gehe "in die richtige Richtung". Die Organisation forderte aber, die Ausnahmen für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zu streichen.

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) kritisierte unter anderem, dass sich Kirchen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften weiterhin nicht in das Register eintragen müssen. Auch sollte ein exekutiver Fußabdruck eingeführt wird, mit dem deutlich werde, wer sich am Gesetzgebungsverfahren beteiligt habe. Dies sollte in der jeweiligen Gesetzesbegründung aufgeführt werden.

Mit Informationen von AFP und dpa

Video: Lobbyismus - Wer steuert die Demokratie?

Presenterin Sabine Pusch, Symbolbild Lobbyismus
Bildrechte: BR, picture-alliance/dpa, colourbox.com, Montage: BR
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RESPEKT kompakt - Lobbyismus

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