Am Freitag, 25. Mai, trat die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Am Montag darauf hatten schon die ersten Unternehmer Abmahnungen im Briefkasten. Wie Recherchen des BR-Magazins "Kontrovers" zeigen, sind diese in vielen Fällen unberechtigt. So verschickt zum Beispiel eine Augsburger Kanzlei im Namen einer Hamburger Kosmetikerin dubiose Abmahnungen. Auch eine Kanzlei aus Dortmund verschickt offensichtlich rechtsmissbräuchliche Abmahnungen, so Julia Berger von der Verbraucherzentrale Bayern. Deshalb rät sie zur Vorsicht.
"Im Zweifel werden sie das gar nicht vor Gericht bringen wollen, sondern einfach nur schnell Abmahnungen aussprechen um Geld einzutreiben. Daher würden wir empfehlen, immer Ruhe zu bewahren, nichts zu zahlen und nichts zu unterschreiben." Julia Berger, Verbraucherzentrale Bayern
Um dubiosen Abmahnanwälten das Handwerk zu legen, fordert Bayern in einer Bundesratsinitiative, das neue Gesetz zu überarbeiten. Das begrüßt auch die Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern. Auch ihre Mitglieder hätten solche Anwaltsschreiben gemeldet. Dabei seien viele dieser Abmahnungen in ihrer Form erkennbar unprofessionell und zudem sachlich unbegründet gewesen.