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Datenschützer Petri freut sich auf das neue Gesetz

Darauf hat er lange gewartet: Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri freut sich darüber, dass heute die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft tritt und das alte EU-Datenschutzrecht ersetzt. Von Erich Wartusch

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Während Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri das neue Polizeiaufgabengesetz, das ebenfalls am Freitag in Bayern gültig wird, stark kritisiert, hält der vom Landtag gewählte Experte das DSGVO für wichtig. Er sieht darin eine Antwort auf viele aktuelle Fragen im Bereich Digitalisierung und globale Datenverarbeitung. Die Verordnung schaffe außerdem einen einheitlichen Datenschutzstandard in ganz Europa, was gerade für Unternehmen wichtig ist, die auf dem europäischen Markt unterwegs sind. Positiv findet Thomas Petri auch, dass mit der DSGVO die Rechte Betroffener gestärkt werden sollen.

"Ein zentraler Grundsatz, der neu eingeführt worden ist, ist die Transparenz: Das bedeutet, dass der Verantwortliche im Regelfall Sie informieren muss, wenn er Daten über Sie erhebt, damit Sie in die Lage versetzt werden, darauf reagieren und sagen zu können: damit bin ich jetzt aber nicht einverstanden. Und dann können Sie Ihre Betroffenenrechte auf Widerspruch und Löschung geltend machen." Thomas Petri, bayerischer Datenschutzbeauftragter

Gesetz möglicherweise zu umfangreich

Außerdem müssen die Verantwortlichen in den Unternehmen oder Vereinen auch nachweisen, dass sie datenschutzrechtliche Verarbeitungsgrundsätze einhalten. Genau das wird jedoch vor allem von kleineren Firmen oder Vereinen auch kritisiert: Während größere Unternehmen oftmals sogar neues Personal eingestellt haben, um die neue Verordnung präzise umzusetzen, befürchten sie, die neuen Aufgaben nicht ausreichend und korrekt bewältigen zu können. Thomas Petri gibt zu, dass das Gesetz möglicherweise etwas zu umfangreich geworden ist.

"Dass diese neue Regelung da und dort bürokratische Herausforderungen mit sich bringt, das ist bedauerlich. Das hätte man möglicherweise auch vermeiden können." Thomas Petri, bayerischer Datenschutzbeauftragter

Auf der Webseite gibt es wichtige Hinweise

Wer sich über die Einzelheiten noch im Unklaren ist, kann nach Empfehlung Petris auf der Webseite des Landesamts für Datenschutzaufsicht (www.lda.bayern.de) diverse Muster für Kleinunternehmen und Vereine finden - mit einer Checkliste und einer Vorlage für Verarbeitungstätigkeiten. Dies sei für alle ein vertretbarer Aufwand, findet Petri.

Obwohl das DSGVO hohe Bußgelder für Verstöße vorsieht, versucht der promovierte Jurist, die Kritiker der Verordnung zu beruhigen. Er geht davon aus, dass sie zunächst vor allem von größeren Unternehmen ernst genommen werden muss und es für Vereine eine ein- bis zweijährige Anpassungsphase gibt.

"In der ersten Zeit wird es darum gehen, die Kleinen zu beraten und unterstützen – und nicht darum, Sanktionen zu verhängen. Das ist überhaupt nicht unser Anliegen, sondern dass wir möglichst schnell die Anforderungen des neuen Rechts erfüllen. Anders ist es bei Konzernen und großen Unternehmen, die bewusst Datenschutz verletzen. Sie müssen jetzt mit stärkeren Sanktionen rechnen, als es bisher der Fall war." Thomas Petri, bayerischer Datenschutzbeauftragter 

Eines ist Thomas Petri aber trotz der neuen Verordnung weiterhin wichtig: Er empfiehlt allen, die im Netz unterwegs sind, mit persönlichen Daten sehr sorgsam und zurückhaltend umzugehen.