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Riedberger Horn

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Zweifel an neutralem Verfahren am Riedberger Horn

Zweifel an neutralem Verfahren am Riedberger Horn

Auch wenn der Bau der Skischaukel am Riedberger Horn vorerst gestoppt ist: Ein breites Bündnis aus Naturschutzverbänden hält an der Klage gegen die Änderung des Alpenplans fest. Sie zweifeln an, dass das Verfahren rechtmäßig ist.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Es gebe Zweifel an einem neutralen und sachgerechten Verfahren, erklärten Vertreter von Bund Naturschutz (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV) bei der Vorstellung der Klagebegründung. Während der Akteneinsicht habe man erkannt, dass es keine ergebnisoffene Abwägung gegeben habe, ob der Alpenplan am Riedberger Horn geändert wird oder nicht.

Steht das Ergebnis schon vorher fest?

So habe das Heimatministerium anderen Ministerien und Behörden erklärt, wie ihre Stellungnahmen formuliert sein sollen, damit die Änderung durchkommt, sagte der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner:

„Wenn das Ergebnis von Abwägungsprozessen von vornherein feststeht, dann ist das durchgeführte Verfahren unseres Erachtens nicht nur rechtlich unhaltbar, sondern auch ein Tiefschlag gegen demokratische Gepflogenheiten.“

Wenig Zeit für Einwendungen gegen den Alpenplan

Die Landesplanung dürfe nicht zum "Verschiebebahnhof" für Wünsche der Kommunen oder eines Ministerpräsidenten werden. Nach Ansicht der klagenden Verbände sind auch rund 4.000 Einwendungen bayerischer Bürger und Verbände gegen die Änderung nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Zu kurze Frist?

Zwischen dem Ende der Einwendungsfrist und dem Kabinettsbeschluss hätten nur drei Tage gelegen. Eine "ernsthafte Berücksichtigung" der Bedenken habe in diesem kurzen Zeitraum nicht stattfinden können. Auch Naturschutzgründe führten die klagenden Verbände an. Die internationale Alpenkonvention würde dauerhaft gegen Umgestaltungen des Alpenplans sprechen. Deshalb seien die Änderungen unwirksam.

Skischaukel dauerhaft verhindern

Mit der Normenkontrollklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wollen BN und LBV dauerhafte Rechtssicherheit schaffen. Es gehe darum zu verhindern, dass die Skischaukel am Riedberger Horn trotz der Absage durch Ministerpräsident Söder in einigen Jahren doch gebaut wird, hieß es. Bislang gilt das Aus für die Skischaukel nur für die nächsten zehn Jahre.

Viele Unterstützer für das Riedberger Horn

Unterstützt wird die Klage von BN und LBV durch zahlreiche andere Verbände, darunter der Deutsche Alpenverein und die Alpenschutzkommission CIPRA Deutschland. Wann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sich mit der Klage beschäftigen wird, ist nach Auskunft von BN und LBV noch unklar.