Der 21-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert. Einer der Mitangeklagten wurde in Sachen Beihilfe zu vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Er muss eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro zahlen. Der andere Mitangeklagte wurde ebenfalls in Sachen Beihilfe zu vorsätzlicher Körperverletzung und Besitz von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Für die beiden Mitangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zur Körperverletzung vier beziehungsweise sechs Monate Freiheitsstrafe gefordert.
Angriff mitten in der Fußgängerzone
Bei der Messerattacke war das Opfer – ein 25-jähriger Flüchtling aus Syrien – an Brust und Rücken schwer verletzt worden. Der Syrer wäre an seinen Verletzungen gestorben, wenn er nicht schnellstens behandelt worden wäre. Die Mitangeklagten, Freunde des 21-Jährigen, hatten die Ex-Freundin mit dem Syrer gesehen und den 21-Jährigen informiert. Sie verfolgten das Pärchen und gaben jeden Standortwechsel weiter. Zum Schluss lockten die Freunde das Pärchen aus einem Geschäft. Dann sprang der 21-Jährige aus seiner Deckung hervor und griff seinen Rivalen an.