Die Eltern der 24-Jährigen hatten den Freistaat verklagt, ihrer Meinung nach trägt die Polizei eine Mitschuld daran, dass ihre Tochter nicht rechtzeitig gefunden wurde. Ein Augenzeuge des Unfalls habe angeboten, zu warten, sei aber von der Polizei weitergeschickt worden. Die dann anrückenden Beamten hatten die verunglückte Frau aber nicht gefunden, weil deren Auto in einer Senke abseits der Fahrbahn zum Stehen gekommen war. Erst ein Jogger entdeckte das Wrack am nächsten Morgen.
Staatsanwaltschaft: kein strafbares Verhalten bei der Polizei
Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall bereits geprüft und war zu dem Schluss gekommen, dass den Beamten kein strafbares Verhalten anzulasten sei. Jetzt soll die Zivilkammer entscheiden.