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War die Polizei schuld am Tod eines jungen Unfallopfers?

Es war ein Unfall auf der A8 bei Dasing: Eine 24-jährige Frau kommt von der Straße ab, wird aber nicht gefunden und stirbt im Wrack des Autos. Heute soll das Landgericht Augsburg entscheiden, ob den Eltern der Frau ein Schmerzensgeld zusteht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Die Eltern der 24-Jährigen hatten den Freistaat verklagt, ihrer Meinung nach trägt die Polizei eine Mitschuld daran, dass ihre Tochter nicht rechtzeitig gefunden wurde. Ein Augenzeuge des Unfalls habe angeboten, zu warten, sei aber von der Polizei weitergeschickt worden. Die dann anrückenden Beamten hatten die verunglückte Frau aber nicht gefunden, weil deren Auto in einer Senke abseits der Fahrbahn zum Stehen gekommen war. Erst ein Jogger entdeckte das Wrack am nächsten Morgen.

Staatsanwaltschaft: kein strafbares Verhalten bei der Polizei

Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall bereits geprüft und war zu dem Schluss gekommen, dass den Beamten kein strafbares Verhalten anzulasten sei. Jetzt soll die Zivilkammer entscheiden.